Die Zürcher Gesundheitsdirektion hat das See-Spital in Horgen unter die Lupe genommen. Dies aufgrund von Vorwürfen in den Medien, dass in der Schmerzklinik falsch abgerechnet worden sei. Der Zürcher Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger hatte darauf ein aufsichtsrechtliches Verfahren eingeleitet und einen Bericht des See-Spitals verlangt.
Weitere Abklärungen nötig
Nun liegt dieser Bericht vor und der Kanton hat Konsequenzen gezogen. Er hat einen Verweis ausgesprochen wegen zu grosser Freiräume und zu geringer Kontrolle. Weil das See-Spital einen Teil der erhobenen Vorwürfe bestreitet, sind weitere Abklärungen erforderlich. Nach Abschluss dieser Untersuchung werde die Gesundheitsdirektion allenfalls weitere Sanktionen gegen den betroffenen Arzt und die verantwortlichen Organe des Spitals verhängen, erklärt Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger im Interview mit dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen». Das könne auch bedeuten, dass der betroffene Arzt die Zulassung verliere.
Unabhängig davon hat das Bundesamt für Gesundheit eine Strafanzeige eingereicht. Die Gesundheitsdirektion stellt den Strafverfolgungsbehörden weiterhin alle Unterlagen zur Verfügung, die für die Strafverfahren zweckdienlich sein können. Das See-Spital will am Freitag die Medien informieren.