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Zürcher Kantonsangestellte Keine systematische Lohndiskrimierung der Frauen

Der Kanton hat die Löhne seiner Angestellten auf nicht erklärte Unterschiede zwischen den Geschlechtern überprüft.

Frauen, die beim Kanton Zürich arbeiten, werden bezüglich ihres Lohnes gegenüber Männern nicht systematisch diskriminiert, zeigen zwei Studien, die vom Kanton extern in Auftrag gegeben wurden. Mit 1,7 Prozent liege der errechnete Lohnunterschied insgesamt deutlich unter der Toleranzgrenze von fünf Prozent, ab welchem von einer Diskrimierung die Rede sei, teilte der Zürcher Regierungsrat am Donnerstag mit. Finanzdirektor Ernst Stocker zeigt sich sehr zufrieden:

Endlich liegt eine Studie zur Frage der Lohndiskriminierung vor – und sie ist positiv.
Autor: Ernst Stocker Finanzdirektor Kanton Zürich

Die Lohngleichheitsprüfung beruht auf dem Selbstprüfungswerkzeug «Logib», welches vom Bund für solche Überprüfungen zur Verfügung steht. Das Werkzeug dient dazu, den Teil des Lohnunterschieds zwischen Mann und Frau zu ermitteln, der allein auf das Geschlecht zurückzuführen ist.

Kanton Zürich will Daten künftig systematisch erheben

Da die Daten in der Kantonalen Verwaltung nicht komplett vorlagen – besonders zur Ausbildung aller Mitarbeitenden – musste das Instrument mit Annahmen bezüglich des Merkmals Ausbildung ergänzt werden. Deshalb seien die Ergebnisse der beiden Studien mit entsprechender Vorsicht zu interpretieren.

Audio
Regierungsrat Ernst Stocker ist erfreut über das Ergebnis
aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 15.11.2018.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 42 Sekunden.

Der Regierungsrat hat aufgrund der nicht komplett vorliegenden Daten entschieden, diese künftig systematisch zu erheben. Damit könne die Lohngleichheit in der Kantonalen Verwaltung regelmässig und noch exakter abgebildet werden.

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