Bars und Clubs, die nach Mitternacht geöffnet haben wollten, brauchten bis jetzt lediglich eine Bewilligung der Stadtpolizei. Gegen diese war kein Rekurs möglich. Das Baurekursgericht des Kantons Zürich entschied anfangs Jahr, dass dies nicht genügt. Die Stadt passt deshalb das Bewilligungsverfahren an.
Neues Bewilligungsverfahren für Nachtlokale
Künftig braucht eine Bar oder ein Club für den Betrieb nach Mitternacht eine Baubewilligung. Auch für Wartezonen im Freien muss künftig ein Baugesuch eingereicht werden. Nachbarn, die befürchten, dass sie durch ein Nachtlokal gestört werden, können gegen diese Bewilligung Rekurs einlegen. Die Stadt setze das neue Bewilligungsverfahren mit Augenmass um, heisst es in der Mitteilung zu dieser Änderung. Jeder Fall werde einzeln beurteilt.
Die Clubbetreiber halten nichts von der Praxisänderung. Alex Flach, Sprecher von mehreren Clubs in Zürich-West, befürchtet, dass nun weniger Nachtlokale in Zürich eröffnet werden können. «Das ist bedauerlich», sagt er. Die Stadt Zürich solle sich besser mit anderen internationalen Party-Metropolen wie Berlin vergleichen. Dort werde das Nachtleben von der Regierung gezielt gefördert.