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Ein schmaler, grauer Automat steht vor einem Haus. Auf dem Haus prangt die Aufschrift: "Gemeinde für Christus"
Legende: Keine Parkuhr, sondern ein «Strassenstrich-Automat». Diese sollen aber bald aus dem Zürcher Stadtbild verschwinden. Keystone

Zürich Schaffhausen Zürcher Stadtrat will Regeln für Prostituierte lockern

Sexarbeiterinnen sollen nicht mehr eine Tagesgebühr von fünf Franken für die Nutzung des öffentlichen Grundes bezahlen müssen. So will es ein Vorschlag des Zürcher Stadtrats. Und die Regierung möchte eine weitere Lockerung für das Sexgewerbe.

Bislang müssen Prostituierte jeweils an einem Automaten für fünf Franken ein Ticket beziehen, um ihrer Arbeit auf öffentlichem Grund nachgehen zu dürfen. Mit der beantragten Änderung der Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVO) möchte der Stadtrat diese Tagesgebühr abschaffen.

Zudem sollen auch kleinere Salons, also solche mit bis zu zwei Räumen, von der Bewilligungspflicht befreit werden. Aktuell müssen nur für die allerkleinsten Sex-Salons – mit bloss einem Raum und maximal zwei Sexarbeiterinnen – keine polizeilichen Bewilligungen eingeholt werden.

Weiterhin keine Bordelle in Wohnzone

Das Baurecht ist von dieser Änderung nicht betroffen, wie der Stadtrat am Mittwoch mitteilte. Nach wie vor benötigen Salonbetriebe eine Baubewilligung. In einer Wohnzone, in welcher der Wohnanteil bei mindestens fünfzig Prozent liegt, wird eine solche Bewilligung derzeit nicht erteilt.

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Mit seinen Vorschlägen reagiert der Stadtrat auf politische Vorstösse und auf eine Grundsatzdebatte zur Prostitution vom vergangenen August.

Bis die «Strassenstrich-Automaten» tatsächlich aus dem Zürcher Stadtbild verschwinden, dauert es allerdings noch eine Weile. Über beide Änderungen muss nämlich der Gemeinderat abstimmen. Frühestens im ersten Halbjahr 2017 würde die gelockerte Regelung für das Sexgewerbe in Kraft treten.

«Ein Schritt in die richtige Richtung»

Erfreut ob diesen Vorschlägen des Stadtrats zeigt sich die Alternative Liste (AL), welche den Vorschlag im Parlament einbrachte. Die Benutzungsgebühr für den Strassenstrich sei ein reines Kontrollinstrument, das die Sexarbeiterinnen kriminalisiere und ihre prekäre Situation zusätzlich verschärfe, heisst es in einer Mitteilung der AL.

Gleich klingt es in einer Stellungnahme der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration und Zürcher Stadtmission (FIZ). Die vorgeschlagenen Anpassungen gingen in die richtige Richtung – allerdings noch zu wenig weit. Die FIZ verlangt, dass auch in der Wohnzone Sexsalons betrieben werden dürfen. Nur so könne die Situation der Sexarbeiterinnen tatsächlich verbessert werden.

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