Seit dem Frühling 2016 musste Finanzdirektor Ernst Stocker bezüglich der Start-Up-Besteuerung einiges einstecken: Vertreter von Start-Ups deckten ihn mit Kritik ein. «Zürich vergrault Start-Ups», hiess es etwa. Viele von ihnen drohten mit Wegzug aus Zürich, weil die Steuerbelastung für Jungunternehmen zu hoch sei. Als Prügelknabe fühlt sich Stocker aber nicht. «Ich bin erst seit eineinhalb Jahren Finanzdirektor und nicht für alles verantwortlich», sagt er gegenüber dem «Regionaljournal»
Sofortmassnahmen genügten nicht
Dass ihm die Jungunternehmen am Herzen liegen, bewies der Finanzdirektor aber bereits im März. Als Sofortmassnahme beschloss die Finanzdirektion, Start-Ups in den ersten drei bis fünf Jahren nur zum bedeutend tieferen Substanzwert zu besteuern, und nicht danach zu bewerten, wie viel Geld sie durch Investoren erhalten.
Chefsache Start-Ups
Nun werden die Bestimmungen noch mehr zu Gunsten der Jungunternehmer verändert: «Im Nachhinein ist man immer klüger», sagt Stocker, der die Klagen der Start-Ups zur Chefsache machte und sich von einem interdisziplinären Team beraten liess. Neu werden nun die Jungunternehmen so lange günstiger besteuert, bis sie repräsentative Geschäftsergebnisse vorweisen können. Investorenpreise kommen bei der Aktienbewertung erst nach dieser Aufbauphase zum Zug. Damit passt sich Zürich in dieser Hinsicht wieder den anderen Kantonen an.
Im Nachhinein ist man immer klüger.
Zurück zum alten System
Urs Häusler, Präsident der Schweizer Start-Up Vereinigung, begrüsst die Änderung: «Sie führt wieder zurück zu einem System, welches Gründer und Investoren eines Unternehmens so besteuert, dass es dem realistischen Wert entspricht.» Hätte sich der Kanton in dieser Frage nicht bewegt, wären viele Start-Ups abgewandert, ist Häusler überzeugt.