Konkret geht es um die psychiatrische Klinik Clinica Holistica Engiadina, welche der Kanton Graubünden auf seine Spitalliste genommen hat. Dagegen wehrte sich der Kanton Zürich im November mit einer Beschwerde.
Der Zürcher Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger begründet die Beschwerde damit, dass nur ein kleiner Teil der Betten für Bündner gedacht sei: «Der Kanton Graubünden ging bei der Planung davon aus, dass Zürcher Patienten in die Klinik kommen.» Konkret habe der Kanton Graubünden nur fünf der fünzig Betten für sich selbst beansprucht.
Es geht ums Geld
Damit, so Heiniger weiter, bringe der Kanton Graubünden die Zürcher Planung durcheinander. Zusätzlich zu den Zürcher Psychiatrie-Plätzen kämen nämlich noch diejenigen im Engadin und das könnte für Zürich teuer werden: Denn der Kanton muss für Patientinnen und Patienten, die sich in Graubünden behandeln lassen, rund 50 Prozent der Kosten übernehmen.
Der Kanton Zürich hätte von diesen 50 Betten wissen müssen, damit dies bei der Spitalplanung hätte berücksichtigt werden können, argumentiert Heiniger. Ein Argument, dem das Bundesverwaltungsgericht nun offenbar gefolgt ist. Es hat entschieden, dass Zürich beschwerdeberechtigt ist. In der Sache selbst wird das Bundesverwaltungsgericht in einem weiteren Schritt befinden.Thomas Heiniger ist optimistisch, dass auch das Urteil zugunsten von Zürich ausfallen wird. Wann dies erfolgt, ist noch nicht klar.
Die Gesundheitsdirektion des Kantons Graubünden will nun den Entscheid des Gerichts abwarten.