Mit dem Entscheid des Bundesverwaltungsgericht ist die Containerlogistikfirma Swissterminal nun berechtigt, Einsprache einzulegen, wenn es um Investitionsbeiträge für das neue Terminal geht. Swissterminal gehört zu den Kritikern des Projekts, weil sie befürchtet, dass sie selber dann zu weniger Aufträgen kommt.
Unklar, ob es zu Prozess kommt
Dass die Firma nun Einsprache einlegen darf, freut den Geschäftsführer von Swissterminal, Roman Meyer: «Wir können nun beim Bundesamt für Verkehr endlich unsere Anliegen einbringen». Dabei geht es um viel Geld: Das Bundesamt hat für den ersten Ausbauschritt 83 Millionen Franken gesprochen. Dagegen kann die Swissterminal nun vorgehen - auch gerichtlich.
Ob dies auch passiert, sei noch unklar, sagt Meyer. Man wolle erst einmal Gespräche führen und abwarten.
Das geplante Terminal am Basler Rheinhafen ist eines der grossen Infrastruktur-Projekte der Schweiz. Es kostet rund eine Viertelmilliarde Schweizer Franken. Dank dem Terminal sollen mehr Container von den Schiffen auf Schienen und Strassen verladen werden.
«Verzögerung unschön»
Mit dem Entscheid des Bundesverwaltungsgericht wird sich die Realisierung des Terminals nun verzögern. Christoph Brutschin, Basler Wirtschaftsdirektor und Verwaltungsrat der Rheinhäfen, sagt zum Regionaljournal: «Das ist unschön. Wir hätten natürlich vorwärtsmachen wollen. Die Welt geht wegen dieser Verzögerung aber nicht unter.»
Auch Martin Haller, Verwaltungsratspräsident der Gateway Basel Nord AG, der Betreibergesellschaft des geplanten Terminals, sagt, er nehme mit Bedauern zur Kenntnis, dass die Realisierung verzögert werde, er betont aber: «Inhaltlich macht das Urteil keine Aussage darüber, ob die Subventionen rechtens sind oder nicht. Insofern können wir davon ausgehen, dass sie Bestand haben werden.»