Erhöhung des Steuerabzugs für Fahrkosten
Kanton St. Gallen: Erhöhung des Fahrkostenabzugs im Steuergesetz
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JA
70'692 Stimmen
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NEIN
68'377 Stimmen
Die Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsort: Angestellte dürfen die Kosten für diesen Weg von den Steuern abziehen. Im Kanton St. Gallen dürfen sie neu 8000 Franken dafür abziehen. Die Stimmberechtigten haben die Vorlage mit rund 51 Prozent angenommen.
Der Präsident des VCS St. Gallen/Appenzell, Ruedi Blumer, sagt zu diesem Entscheid: «Wir bedauern das natürlich ausserordentlich, dass es wegen ganz wenigen Stimmen nicht gereicht hat.» Er sieht auch einen deutlichen Unterschied zwischen den Städten und den ländlichen Gebieten: «Die Städte haben alle Nein gestimmt.»
Das Finanzamt des Kantons St. Gallen rechnete im Vorfeld mit Steuerausfällen für den Kanton und die Gemeinden von rund 15 Millionen Franken, wenn die Vorlage angenommen würde. So schrieben sie es in der Abstimmungsbroschüre.
Zur Abstimmung kam es wegen eines Referendums
Der Anstoss, den Abzug bei den Steuern zu erhöhen, kam aus dem St. Galler Kantonsrat. Der Rat stimmte der Erhöhung des Abzuges auf 8000 Franken zu.
Gegen diesen Entscheid wurde das Referendum ergriffen, es kamen über 4000 Unterschriften zusammen. Die Forderung: Der Abzug soll nicht erhöht werden, sondern auf dem heutigen Stand bleiben. Die Stimmberechtigten entschieden nun anders.
Über die Höhe dieses Abzugs wird im Kanton St. Gallen regelmässig diskutiert. 2020 wurde der Betrag das letzte Mal angepasst.
Seit 2016 durfte der Abzug im Kanton St. Gallen nicht höher sein als ein Jahres-GA der SBB für die 2. Klasse. 2020 wurde der Betrag um 600 Franken erhöht, um die Kosten für Park+Ride einzubeziehen. Dadurch ergab sich der bisher geltende maximale Abzug von 4595 Franken.