Es fängt mit einem vielversprechenden Inserat auf einer Online-Plattform an: «Protagonisten (m/w) für Schweizer-Pilotfilm. Es werden Personen wie der nette «Nachbar» von nebenan und sympathische Gesichter gesucht. Alter: 18-90. Verschiedene Rollen zu vergeben!» Wer sich meldet, soll vor allem einen Vertrag unterschreiben und bezahlen.
Die Masche ist bekannt
Zunächst werden die potenziellen Opfer über verschiedene Stationen weitergeleitet. Dann erhalten sie einen Vertrag von einer Agentur namens The-Next-Choice, bei dem sie zwischen 180 und 270 Franken bezahlen sollen, um allenfalls Job-Angebote als Statisten zu erhalten. Vom erwähnten «Schweizer Pilotfilm» ist dann schon lange nicht mehr die Rede.
Die Masche erinnert stark an einen Fall, über den das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» im Herbst 2018 berichtete. Damals suchte eine Firma Casting-Time mit praktisch identischen Vertragsbedingungen ebenfalls potenzielle Statisten. Nach dem Bericht und Interventionen des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) und des Amts für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich verschwand Casting-Time dann plötzlich von der Bildfläche.
Ein «Espresso»-Hörer versucht herauszufinden, wer hinter der neuen Firma The-Next-Choice steht: Er reist zweimal zum angeblichen Firmensitz beim Bahnhof Basel, versucht die Verantwortlichen ans Telefon zu bekommen oder persönlich zu treffen. Ohne Erfolg. Auch die Angaben auf der Internetseite lassen sich nicht überprüfen. Die Firma und ihre Mitarbeitenden bleiben ein Phantom.
Die Verträge von Casting-Time und The-Next-Choice ähneln sich:
Kein persönlicher Kontakt möglich
Auch «Espresso» will mit den Verantwortlichen von The-Next-Choice Kontakt aufnehmen und verlangt eine Stellungnahme. Die Antwort: «Wir werden Ihr Anliegen an die Geschäftsleitung weiterleiten.» Danach herrscht Funkstille.
Das Seco beurteilt auf Anfrage von «Espresso» den Vertrag der angeblichen Statisten-Vermittlung und kommt zum Schluss: «Aus der Beilage ist ersichtlich, dass die Firma mit ziemlicher Sicherheit im Rahmen des Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG) tätig ist und für diese Tätigkeit eine Vermittlungsbewilligung benötigt. Ebenfalls verstossen die Vorausgebühren gegen die Vorschriften der Gebührenverordnung AVG.»
Nach dieser Verordnung dürfte maximal eine Einschreibegebühr von 45 Franken erhoben werden. Das Seco informierte daher das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Basel-Stadt, wo The-Next-Choice ja gemäss Internetseite ihren Sitz haben soll.
Die Internetseite wurde gesperrt
Man sei den Hinweisen nachgegangen und habe versucht, die Firma für weitere Abklärungen ausfindig zu machen, sagt Amtschefin Nicole Hostettler: «Wir haben festgestellt, dass die Firma an der verzeichneten Adresse nicht bekannt ist und leiten nun weitere Untersuchungen ein.» Diese Untersuchungen haben offensichtlich Folgen. Wer am Computer nun die Internetadresse von The-Next-Choice eingibt, sieht nur einen weissen Bildschirm.