- Das Aargauer Obergericht hat die Berufung eines Vaters, der wegen versuchten Mordes an seiner Tochter verurteilt worden war, abgelehnt.
- Es hat das Strafmass auf 12 Jahre unbedingt erhöht.
- Zudem erhält der Mann aus dem Irak 15 Jahre Landesverweis, weil das öffentliche Interesse an der Wegweisung sehr hoch sei.
- In erster Instanz hatte ihn das Bezirksgericht Brugg wegen versuchten Mordes zu neun Jahren Gefängnis verurteilt.
Der heute 55-jährige Mann hatte seine Tochter 2019 in einer Unterführung beim Bahnhof Brugg in aller Öffentlichkeit zweimal mit voller Wucht Kopf voran auf den Boden geschmettert und sie dabei schwer verletzt. Dafür war er im Januar 2023 vom Bezirksgericht Brugg unter anderem zu einer Haftstrafe von neun Jahren, einer ambulanten Massnahme und einem Landesverweis von 13 Jahren verurteilt worden.
Dagegen hatten sowohl der Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Der Verteidiger sprach von versuchter schwerer Körperverletzung, allenfalls versuchter Tötung und forderte eine Strafverminderung. Die Staatsanwaltschaft hingegen forderte eine Erhöhung der Strafe auf 20 Jahre.
Das Obergericht begründet das jetzige Urteil damit, dass das Vorgehen des Mannes besonders skrupellos gewesen sei. Wer ein vierjähriges Kind zweimal mit voller Wucht auf einen Steinboden werfe, nehme den Tod in Kauf. Da der Mann nicht vollständig schuldfähig sei, verzichtete es auf eine Erhöhung der Strafe auf 20 Jahre.
Das betroffene Mädchen hat sich von seinen Verletzungen erholt und lebt nun in einer Pflegefamilie.