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Mit Kettensäge bedroht: Ex-Kommandant der Schweizergarde verurteilt
Aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 24.06.2024. Bild: Keystone / Ennio Leanza
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Bezirksgericht Meilen Verurteilt wegen Drohung mit Kettensäge

Ein Ex-Kommandant der Schweizergarde wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Zuerst muss er aber eine Psychotherapie machen.

Er war früher Kommandant der Schweizer­garde, Sicherheits­spezialist und zuletzt Gemeinde­schreiber von Zermatt. Nun hat das Bezirksgericht Meilen den Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe und einer Busse von 1000 Franken verurteilt. Er hat einen anderen Mann mit einer laufenden Kettensäge bedroht.

Der Vorfall ereignete sich im November 2022 bei einem Haus am rechten Zürichsee-Ufer. Der heute 52-jährige Sicherheitsspezialist war bei der Mutter seines jüngsten Kindes zu Besuch, bis es zum Streit kam und er in den Garten ging. Dort war der Ex-Partner der Frau gerade dabei, mit einer Kettensäge einen Baum zu fällen.

Mit der Motorsäge herumgefuchtelt

Der Ex-Freund berichtete vor Gericht, er habe beobachtet, wie der Mann eine seiner Motorsägen nahm und damit herumfuchtelte. Er habe befürchtet, er wolle die Frau und das Kind im Haus angreifen. Als er ihn ansprach, habe der ehemalige Schweizergardist sich ihm zu gewandt und ihn mit der Kettensäge bedroht.

Diesen Aussagen des Ex-Freundes hat das Meilemer Gericht geglaubt. Denn der Beschuldigte erzählte eine ganz andere Geschichte: Nicht er, sondern vielmehr der Ex-Freund habe ihn mit der Kettensäge bedroht. Er selber habe eine zweite Säge lediglich zu seinem eigenen Schutz gehalten. Deswegen war auch der Ex-Freund vor Gericht angeklagt.

Eifersucht, Frust und Rache

Die Bezirksrichterin hielt diese Version jedoch für «höchst unglaubhaft» und sprach den Ex-Freund frei. Vielmehr seien Eifersucht, Frustration und Rachemotive des Sicherheitsspezialisten die Auslöser für den Vorfall im Garten gewesen. Mit dem Urteil folgte das Gericht den Anträgen der Staatsanwaltschaft.

Die Freiheitsstrafe muss der 52-Jährige nur antreten, sollte er sich in den nächsten zwei Jahren wieder etwas zu Schulden kommen lassen. In dieser Zeit muss er zudem eine Psychotherapie machen.

Bereits andere Partnerin gestalkt und bedroht

Wegen der Tat verlor der Mann seine Stelle als Gemeindeschreiber in Zermatt. Denn wegen der Untersuchungshaft tauchte er plötzlich nicht mehr an seinem Arbeitsplatz auf. Weiter musste er seine Funktion als Sicherheitschef des Eidgenössischen Schwing- und Älplerfests 2025 in Glarus abgeben.

Es ist auch nicht der erste Gerichtsprozess für den heute 52-Jährigen. Im Januar 2021 verurteilte ihn das Bezirksgericht Zürich zu einer bedingten Geldstrafe, weil er eine frühere Partnerin gestalkt und bedroht hatte. Dieses Urteil ist unterdessen rechtskräftig. Das Urteil des Bezirksgerichts Meilen kann noch ans Obergericht weitergezogen werden.

Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 24.6.2024, 12:03 Uhr ; 

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