Im Asylwesen soll künftig alles schneller gehen, und die meisten Asylsuchenden sollen in Bundeszentren untergebracht werden. Nun ist bekannt, welche Region wie viele Asylsuchende aufnehmen wird und wie die Kantone für ein Bundeszentrum entschädigt werden.
Gemäss der SRF vorliegenden Einigung zwischen den Kantonen wird die Romandie am meisten Plätze für Asylsuchende schaffen müssen: In den künftigen Asyl-Bundeszentren der Westschweiz soll es Platz für rund 1300 Asylsuchende haben.
Bevölkerungszahlen als Kriterium
Massgebend sind jeweils die Bevölkerungszahlen in den Asylregionen. Die Regionen Zürich, Nordwestschweiz, Ostschweiz sowie die Region Zentral- und Südschweiz müssen je 700 bis 900 Plätze schaffen. Bern als kleinste Asylregion soll 620 Betten bereitstellen. Jede Region erhält ein Verfahrenszentrum und eines oder mehrere Ausreisezentren.
Asyl-Bundeszentren – die Verteilung auf die Regionen
Region | Plätze in künftigen Bundeszentren |
Westschweiz | 1280 Plätze |
Zürich | 870 Plätze |
Nordwestschweiz | 840 Plätze |
Ostschweiz | 700 Plätze |
Zentral- und Südschweiz | 690 Plätze |
Bern | 620 Plätze |
Es werden sechs Asylregionen gebildet, die je ein Verfahrens- und mindestens ein Ausreisezentrum eröffnen müssen. | Insgesamt entstehen 5000 Plätze für Asylsuchende in Bundeszentren. |
Quelle: Informationen Radio SRF |
Zwei Zentren für renitente Asylsuchende geplant
Insgesamt rechnet die zuständige Arbeitsgruppe von Bund und Kantonen mit 16 Bundeszentren.Sie hat diese Woche sämtliche Kantonsregierungen über den erzielten Kompromiss informiert.
In den Unterlagen ist auch die Rede von zwei speziellen Zentren für renitente Asylsuchende, also Menschen, die sich nicht an die Regeln halten oder die öffentliche Sicherheit gefährden. Für diese Standortkantone sind besonders grosszügige Entlastungen geplant. Wohin die Zentren kommen, steht noch nicht fest.
Asyl-Bundeszentren – die Kompensationsmechanismen
Kantone mit künftigen Bundeszentren (Verfahrens- und/oder Ausreisezentren) werden entlastet: Sie müssen weniger Asylsuchende aufnehmen, die ein so genannt erweitertes, also länger dauerndes Verfahren durchlaufen. Die Entlastung erfolgt gemäss folgendem Schlüssel: |
■ Pro 100 Plätze in einem Bundeszentrum (Verfahrens- oder Ausreisezentrum) werden dem Standortkanton 20 Asylsuchende weniger im erweiterten Asylverfahren zugeteilt. |
■ Pro 100 einem Ausreisezentrum zugewiesene Personen werden dem Standortkanton zusätzlich 15 Asylsuchende weniger im erweiterten Asylverfahren zugeteilt. |
■ Zusätzlich entlastet werden die Flughafenkantone: Ihnen werden pro 100 Asylsuchende, die über ihren Flughafen zurückgeschafft werden, 15 Asylsuchende weniger im erweiterten Asylverfahren zugeteilt. |
■ Kantone, in denen eines der zwei geplanten Zentren für renitente Asylsuchende zu stehen kommen wird, profitieren ebenfalls von tieferen Zuweisungen im erweiterten Asylverfahren: Pro 100 Plätze in einem Renitenten-Zentrum werden dem jeweiligen Kanton 40 Asylsuchende weniger zugewiesen. |
Quelle: Informationen Radio SRF |