Seit dem Wochenende gelten schweizweit einheitliche Verhaltensregeln, was in einem Verdachtsfall zu tun ist und wann jemand in Quarantäne muss.
Wie sieht das Zusammenleben mit einer potenziell erkrankten Person im Alltag aus? Pflegeexpertin Andrea Käppeli demonstriert für das Gesundheitsmagazin «Puls» die wichtigsten Verhaltensregeln.
Neben dem regelmässigen und gründlichen Händewaschen die wichtigste Massnahme zum Schutz der Mitbewohnerinnen und Mitbewohner: Die erkrankte Person soll in ihrem Zimmer bleiben. Also zum Beispiel auch allein im Zimmer essen und bei der Essenübergabe und der Rückgabe des Geschirrs mindestens zwei Meter Abstand halten.
BAG-Merkblätter, Stand 7. März 2020
Das benutzte Geschirr gilt als kontaminiert. Es sollte möglichst direkt in die Abwaschmaschine gestellt und sofort im längsten Waschgang mit höchster Temperatur gewaschen werden. Anschliessend die Flächen desinfizieren, die mit Dingen aus dem Quarantänezimmer in Berührung gekommen sind. Und: Händewaschen.
Muss die erkrankte Person ihr Zimmer unbedingt verlassen, sollte sie eine möglichst gut anliegende Schutzmaske tragen. Anschliessend das WC desinfizieren. Und: Händewaschen. Dann schnell ins Zimmer zurück.
Aber aufgepasst beim Ablegen der Maske: Sie ist durch die Nutzung kontaminiert. Deshalb nur aussen anfassen und wie die benutzten Taschentücher in einem geschlossenen Behälter entsorgen.
Die erkrankte Person sollte ihr Zimmer möglichst gut lüften. Und auch die Wäsche sollte in einem Sack gesammelt und separat mit möglichst hoher Temperatur gewaschen werden. «Alles in allem keine spektakulären Massnahmen», ist Andrea Käppeli überzeugt. «Aber sie erfordern Disziplin, um dranzubleiben und die Dinge nicht schon nach einem, zwei Tagen wieder schleifen zu lassen.»
Nicht mehr 14 Tage Quarantäne
Immerhin: Das strenge Hygiene-Regime braucht nicht mehr 14 Tage lange durchgehalten zu werden. Neu sieht das BAG für Infizierte eine zehntägige Isolation vor. Und wer in engem Kontakt mit einer infizierten Person stand, muss sich nur für noch für fünf Tage in Selbstquarantäne begeben.