Frauen, die in den ersten sechs Jahren nach Inkrafttreten der Reform pensioniert werden, sollen eine pauschale Rentenerhöhung erhalten. Das hat der Nationalrat in der Sommersession beschlossen. Frauen mit tieferem Lohn sollen dem Modell nach mehr erhalten als Frauen mit höherem Einkommen. Bis zu einem Jahreseinkommen von 57'360 Franken soll die monatliche Pauschale 150 Franken betragen, bis 71'700 Franken sind es 100 Franken, ab 71'701 Franken sind es 50 Franken.
Der Ständerat beschäftigt sich heute zum zweiten Mal mit der AHV-Vorlage. Auf dem Tisch liegt ein Vorschlag seiner Sozialkommission (SGK-S). Gleich wie der Nationalrat will auch die SGK-S Frauen mit tiefen Einkommen bevorzugen, ansonsten gibt es gewichtige Unterschiede:
- will die SGK-S die Pauschale länger auszahlen: Frauen, die in den ersten neun Jahren nach Inkrafttreten der Reform pensioniert werden, sollen eine Pauschale erhalten.
- schlägt die SGK-S eine höhere Maximalpauschale vor: bis zu einem Jahreseinkommen von 57'360 soll die Pauschale 240 Franken betragen, bis zu einem Jahreseinkommen von 71'700 Franken 170 und ab 71'701 Franken noch 100 Franken.
- schlägt die SGK-S vor, dass der Zuschlag erst mit der Zeit die volle Höhe erreicht: Im ersten Jahr nach Inkrafttreten der Reform sollen Frauen 50 Prozent des jeweiligen Zuschlags erhalten, im zweiten Jahr 66 Prozent, im dritten 88 Prozent; vom vierten bis zum siebten Jahr soll der Zuschlag zu 100 Prozent ausbezahlt werden; im achten Jahr zu 75 Prozent und im neunten Jahr zu 50 Prozent.
Die SGK-S will mit diesen Abstufungen Ungerechtigkeiten vermeiden; der Unterschied zu den Frauen, die noch nicht oder nicht mehr eine Pauschale erhalten, soll nicht zu gross sein.
Weitere Unterschiede zwischen dem National- und Ständerat:
- Frauen, die sich vorzeitig pensionieren lassen, erhalten bei der nationalrätlichen Variante keinen Rentenzuschlag; aber der Satz, zu welchem die AHV gekürzt wird, soll reduziert werden.
- Bei der ständerätlichen Variante hingegen sollen auch Frauen, die sich frühzeitig pensionieren lassen, den vollen Zuschlag erhalten; allerdings wird ihre normale AHV mit dem herkömmlichen Kürzungssatz gekürzt. Das heisst: Die Variante der SGK-S setzt stärkere Anreize für vorzeitige Pensionierungen als die nationalrätliche.
- Der Nationalrat integriert die Pauschale ins Rentensystem, die SGK-S nicht. Das heisst: Gemäss der grossen Kammer ist die maximale AHV-Rente der Deckel. Bei der Variante der SGK-S erhalten Frauen die Pauschale zusätzlich zur (maximalen) AHV-Rente.
Grundsätzlich lässt sich sagen: Die Differenzen zwischen den beiden Varianten sind gross. Folgende Tabelle zeigt Berechnungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen. Die ständerätliche Variante dürfte manchen «sympathischer» erscheinen. Allerdings genügt auch diese den Gewerkschaften, der SP und den Grünen nicht.
Mit der Erhöhung des Frauenrentenalters spart die AHV circa 1.4 Milliarden Franken. Diese Einsparungen werden beim Modell des Nationalrats mit der Pauschale zu 40 Prozent kompensiert, beim Modell der SGK-S gleich wie beim ursprünglichen Modell des Bundesrates zu 32 Prozent und bei einem weiteren Minderheiten-Modell der SGK-S zu 31 Prozent.
Für die linke Ratsseite ist das viel zu wenig, um der Erhöhung des Frauenrentenalters zustimmen zu können. Bei früheren Erhöhungen des Frauenrentenalters war das Kompensationsvolumen bedeutend höher.