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Keine Verwahrung für Lucies Mörder
Aus Tagesschau vom 05.12.2013.
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Schweiz Der Mordfall Lucie und seine Folgen

Vor gut vier Jahren erschütterte der Mord an dem Freiburger Au-pair-Mädchen Lucie das Land. Schnell kam die Frage auf: Wäre es zu verhindern gewesen und was muss getan werden, damit ähnliches nicht noch einmal passiert? Und tatsächlich wurden aus den Pannen rund um den Mordfall Konsequenzen gezogen.

1. Entführungsalarm

Bereits 2007 war über einen landesweiten Entführungsalarm diskutiert worden. Damals war die 5-jährige Ylenia in der Ostschweiz entführt und später tot aufgefunden worden. Aber erst nach dem Mord an Lucie 2009 geriet das Projekt wieder in den Fokus von Politik und Öffentlichkeit. Schon wenig später – ab Januar 2010 – wurde das Vorhaben dann umgesetzt.

Sobald eine Kindesentführung vorliegt, wird dies in TV und Radio alle 15 Minuten gemeldet. Dabei wird genannt wo, wann und wie das Opfer entführt wurde. Zudem wird eine Telefonnummer für Hinweise bekannt gegeben.

2. Änderungen im Strafvollzug

Gut vier Jahre nach dem Mord an Lucie wurde der Strafvollzug im Aargau komplett neu aufgestellt. Seit dem Frühjahr 2013 werden die 60 als gemeingefährlich eingestuften Straftäter nicht mehr nur von einem Mitarbeiter betreut. Stattdessen kontrolliert nun ein interdisziplinäres Team von vier Personen die gemeingefährlichen Täter.

Das Team besteht aus einem Bewährungshelfer, einer Psychologin, einer Kriminologin und einer Juristin, welche interdisziplinär die aktuelle Gefährlichkeit regelmässig überprüfen. Allenfalls ordnen diese die entsprechenden Massnahmen bezüglich einer möglichen Haftverlängerung an.

Als weitere Konsequenz wurde im Kanton Aargau die Abteilung Massnahmevollzug in den letzten Jahren personell um 50 Prozent auf 22 Vollzeitstellen aufgestockt.

3. Weitergabe von Handydaten

Im Fall Lucie war es zu Pannen und Verzögerungen von so genannten Randdaten – rückwirkenden Handydaten – gekommen. Eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) wurde unter anderem deshalb eingesetzt.

Das Problem bei der bisherigen Vorgehensweise: Die Daten können zwar generell von Staatsanwaltschaften oder dem Schwyzer Verhöramt angefordert werden, allerdings bedarf es vorher einer richterlichen Genehmigung.

Laut dem Untersuchungsbericht des Berner Alt-Oberrichters Jürg Sollberger traf den damals zuständigen Richter eine Mitschuld an der verzögerten Auslieferung der Handydaten an das Schwyzer Verhöramt. Der PUK-Bericht kam jedoch zu der Erkenntnis, dass der zuständige Schwyzer Kantonsgerichtspräsident sich nichts habe zuschulden kommen lassen.

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    Mädchen vermisst
    Aus Schweiz aktuell vom 06.03.2009.
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    Lucie wird vermisst

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    Schreckliche Tatsache
    Aus Tagesschau vom 09.03.2009.
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    Lucie wird tot aufgefunden

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    Täter geständig
    Aus Tagesschau vom 10.03.2009.
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    Täter gesteht Mord

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    Forderungen nach Alarmsystem
    Aus Tagesschau vom 11.03.2009.
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    Forderungen nach Entführungsalarm

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    Warum der Tod von Lucie nicht verhindert wurde
    Aus 10 vor 10 vom 12.03.2009.
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    Warum wurde Lucies Tod nicht verhindert?

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    Politische Konsequenzen des Falls Lucie
    Aus Schweiz aktuell vom 17.04.2009.
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    Politik zieht Konsequenzen

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    Bericht zum Fall Lucie liegt vor
    Aus 10 vor 10 vom 24.09.2009.
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    Bericht zum Fall Lucie liegt vor

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    Fall Lucie: Täter schreibt Eltern Entschuldigungsbrief
    Aus Schweiz aktuell vom 03.03.2010.
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    Täter schreibt Eltern einen Brief

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    Auftakt zum Mordprozess
    Aus Tagesschau vom 28.02.2012.
    abspielen. Laufzeit 1 Minute 44 Sekunden.

    Der Prozess beginnt

    Der Prozess beginnt

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    Urteil «Fall Lucie»
    Aus Schweiz aktuell vom 29.02.2012.
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    Urteil im Fall Lucie

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