Mit der Reform des Finanz- und Lastenausgleichs (NFA) gleist der Bundesrat die bisherigen Geldströme zwischen Geber- und Nehmer-Kantonen neu auf. Die Geberkantone und der Bund sollen dabei wesentlich entlastet werden, wobei die beim Bund eingesparten 280 Millionen den Kantonen zugutekommen sollen.
Die Hälfte davon soll in den soziodemografischen Topf. Die anderen 140 Millionen Franken gehen während fünf Jahren als Übergangshilfe an die ressourcenschwachen Kantone, und zwar nach Anzahl Einwohnern.
Der Ständerat, der sich als Erstrat über die Vorlage beugte, ist mit den zentralen Elementen des Entwurfs grundsätzlich einverstanden:
Es sind dies die garantierte Mindestausstattung von 86,5 Prozent der ressourcenschwächsten Kantone und die Festlegung des Beitrags der Geberkantone auf das verfassungsmässige Minimum. Zugleich sollen die freiwerdenden Mittel des Bundes im Ausgleichssystem belassen werden.
Die Vorlage wurde mit 37 gegen drei Stimmen bei vier Enthaltungen genehmigt und geht nun an den Nationalrat.
Bund finanziert Kompromiss
Finanzminister Ueli Maurer hob die staatspolitische Bedeutung des NFA hervor. Dafür werde die Schweiz im Ausland bewundert, ebenso wie für die Schuldenbremse. Der jetzt vorliegende Entwurf entspreche einem Kompromiss unter den Kantonen. Dagegen waren nur die Kantone Wallis und Jura, während sich Bern und Freiburg der Stimme enthielten.
«Das hat mit 50:50 nichts zu tun»
Mit der zu geringen Berücksichtigung der soziodemografischen Lasten bleibe eine grobe und stossende Ungerechtigkeit bestehen, stellte Anita Fetz (SP/BS) im Nationalrat fest. So fielen gemäss NFA-Wirksamkeitsbericht 82 Prozent der Sonderlasten auf die soziodemografischen und nur gerade 18 Prozent auf die geografisch-topografischen Sonderlasten.
Doch während die Lastenausgleichszahlungen die effektiven Kosten der topografischen Sonderlasten immerhin zu 32 Prozent vergüteten, seien es bei den soziodemografischen Sonderlasten nur zehn Prozent, bei den Kernstädten gar nur vier Prozent. «Aber wir wollen nicht meckern und brav den Kompromiss unterstützen nach dem Motto: Toleranz küsst Kompromiss», sagte Fetz.
Ständerat bleibt auf Regierungskurs
Was die Verwendung der für den Bund freiwerdenden Mittel betrifft, gab es im Nationalrat mehrere Minderheitsanträge, die aber allesamt abgelehnt wurden.
So soll auf eine zeitliche Befristung der Erhöhung der Beiträge für den soziodemografischen Lastenausgleich verzichtet werden. Auch sollen die Mittel für die ressourcenschwachen Kantone weiterhin degressiv bereitgestellt werden.
Gescheitert ist auch ein Antrag, die Mittel zur Abfederung der Auswirkungen der Systemanpassung auf die ressourcenschwachen Kantone nicht entsprechend ihrer Einwohnerzahl zu verteilen, sondern proportional zum Verlust, der wegen der Einführung des neuen Referenzwerts entsteht.