Die Reform der Altersvorsorge nimmt konkrete Formen an. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats hat den bundesrätlichen Vorschlag in wichtigen Punkten abgeändert.
Vor allem bei der beruflichen Vorsorge begeht die Kommission neue Wege. So soll der Umwandlungssatz wie vom Bundesrat vorgeschlagen von heute 6,8 auf 6 Prozent sinken. Mit 8 zu 2 Stimmen will die Kommission, dass die Senkung innerhalb von vier Jahren vollzogen wird.
Jugendliche sollen früher in 2. Säule einzahlen
Um das bisherige Rentenniveau zu halten, will die Kommission im Gegensatz zum Bundesrat einen Teil der Ausgleichsmassnahmen über die AHV finanzieren. Statt den Koordinationsabzug bei der zweiten Säule ganz zu streichen, will die SGK diesen nur leicht senken.
Jugendliche sollen ab 21 Jahren Beiträge in die 2. Säule zahlen müssen. Die Altersgutschriften sollen höher angesetzt und anders gestaffelt werden als es der Bundesrat vorsieht. Zuschüsse aus dem Sicherheitsfonds sollen in einer Übergangszeit von 15 Jahren ausgerichtet werden. Der Bundesrat schlug eine Übergangszeit von 25 Jahren vor.
Höhere Mehrwertsteuer für Altersvorsorge
Weil sich die Ständeratskommission auch für die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahren ausspricht, und um die Senkung des Umwandlungssatzes aufzufangen, will sie die AHV-Neurenten um 70 Franken erhöhen und den Plafond für Ehepaare von 150 auf 155 Prozent erhöhen. Diese Ausgleichsmassnahmen sollen gemäss SGK mit 0,3 Lohnprozenten finanziert werden, die je hälftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden getragen werden.
Dafür soll der Mehrwertsteuerbeitrag für die Altersvorsorge nur 1 Prozent statt wie vom Bundesrat vorgeschlagen 1,5 Prozent betragen. Dieser soll gestaffelt eingeführt werden. Dafür soll das Geld vollumfänglich dem AHV-Fonds gutgeschrieben werden. Der Bundesrat hatte im Sinn, im Gegenzug den Bundesanteil von 19,55 auf 18 Prozent zu senken.
Pensionsalter für Frauen erhöhen
Das Rentenalter der Frauen soll gemäss SGK nicht innerhalb von sechs, sondern innerhalb von vier Jahren auf 65 Jahre erhöht werden. Mit einer Flexibilisierung soll die Rente zwischen dem 62. und dem 70. Altersjahr bezogen werden können.
Weiter beschloss die SGK, auf Einsparungen von 340 Millionen Franken bei der Hinterlassenen- und Witwenrente zu verzichten.
Mit diesen und einigen weiteren Verzichten – etwa die finanzielle Abfederung des Vorbezugs der AHV-Rente für Personen mit tiefen und mittleren Einkommen, ist die SGK überzeugt, dass «die Sozialwerke bis ins Jahr 2030 finanziell gesichert sind und das bisherige Rentenniveau gehalten werden kann».
Reaktionen auf das Massnahmenpaket
Kritik aus der Wirtschaft In der Kritik des Gewerbeverbands und der Economiesuisse stehen die zusätzlichen 0,3 Lohnprozente für die AHV: Die um 70 Franken aufgebesserte AHV für Neurentner überkompensiere die Leistungseinbussen durch die Senkung des Umwandlungssatzes bei der zweiten Säule. Zudem vermische die Kommission so «unbotmässig» die erste und die zweite Säule. Die Wirtschaft fordert eine Aufsplittung der Reform in zwei Vorlagen: Einerseits soll das Rentenalter für alle auf 65 Jahre festgelegt werden. Dafür soll die Mehrwertsteuer um 0,6 Prozentpunkte erhöht werden. Die Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge soll ohne Leistungsausbau das heute Rentenniveau sichern. Mehr Lob als Kritik von Gewerkschaften Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hingegen äussert mehr Lob als Kritik an den Vorschlägen der Kommission: Er kritisiert «die grösste Rentensenkung aller Zeiten» durch die Senkung des Umwandlungssatzes und lehnt auch die Erhöhung des Frauenrentenalters ab. Erfreut zeigt sich der SGB über die Erhöhung der AHV-Neurenten. Als positiv bewertet er, dass die Kommission im Gegensatz zum Bundesrat den Teuerungsausgleich nicht in Frage stellt, dass der Bund nicht teilweise aus der AHV-Finanzierung entlassen werden soll und dass die AHV-Witwenrente erhalten bleiben soll. |