Das Wichtigste in Kürze:
- Sollen Polizisten auch ausserhalb des Dienstes bewaffnet sein dürfen? Die SRF-Berichterstattung über uneinheitliche Regelungen in den Kantonen wirft in der Kommentarspalte und auf Social Media hohe Wellen.
- Ein Polizist müsse wenn nötig jederzeit seinen Auftrag erfüllen können, sagen die einen. Die Grenze zwischen Dienst und Privatleben müsse auch für Polizisten gelten, meinen die anderen.
- Sagen Sie uns in der Kommentarspalte Ihre Meinung und stimmen Sie ab!
Der Polizist ist in seiner Freizeit Zivilist wie jeder andere auch. Oder stellt sich die Schweiz auf die Stufe eines Spitzeldiktatur-Staates?
SRF-User Lucas Kunz hat eine klare Meinung zur Frage, ob Polizisten ihre Dienstwaffe auch in der Freizeit tragen dürfen sollen. Wie auch andere Kommentatoren ist er der Meinung, die Waffe habe im Privaten nichts verloren.
Unsere Wehrmänner, die eine Pistole gefasst haben, können auch nicht einfach in der Freizeit mit der Waffe herumlaufen.
Bloss, wollen die Polizisten in ihrer Freizeit überhaupt mit der Dienstwaffe herumlaufen?
Selbst in vielen jener Kantone, die das Tragen der Waffe ausserhalb des Dienstes theoretisch erlauben, scheint das Interesse daran klein zu sein. Wie eine SRF-Umfrage bei verschiedenen Korps zeigt, bleibt die Pistole in Tat und Wahrheit zumeist am Arbeitsplatz oder zuhause eingeschlossen und wird in der Regel höchstens auf dem Arbeitsweg mitgeführt. Den Polizisten, der am Wochenende mit seiner Waffe wandern oder an die Chilbi geht, gibt es demnach kaum.
Wenn ich auf Pikett war, blieb meine Dienstwaffe zuhause immer unter Verschluss – nur schon wegen der Kinder. Auch während Freizeitbeschäftigungen wollte ich nicht die Verantwortung für eine Waffe tragen.
Forderungen, das private Tragen der Dienstwaffe gleich grundsätzlich zu verbieten, bringen dennoch viele Kommentatoren auf die Palme.
Diese Menschen tun ihre Pflicht und setzen ihr Leben aufs Spiel und plötzlich sollten sie privat keine Waffen tragen dürfen. Sie lieben ihren Beruf und wissen genau, was sie tun und lassen dürfen. Seien wir doch dankbar dass es sie gibt.
Für das grundsätzliche Recht, die Dienstwaffe auch ausserhalb der Arbeitszeit zu tragen, findet sich in der emotional geführten Debatte bisher denn auch eine Mehrheit.
Ein Polizist ist ständig geschult im Waffengebrauch und gibt uns somit mehr Sicherheit, auch im privaten Bereich. Immer wieder gibt und gab es Situationen, wo Beamte auch in der Freizeit eingreifen mussten.
Statistisch ist ein positiver Effekt des privaten Tragens einer Dienstwaffe freilich nicht zu belegen. Entsprechende Fälle würden einzig dann erfasst, wenn der Polizist auch tatsächlich einen oder mehrere Schüsse abgäbe. Auch Fälle, in denen die alleinige Präsenz einer Dienstwaffe von Nutzen war, scheint es gemäss der informellen Umfrage bisher praktisch keine zu geben.
Dennoch bleibt für die Mehrheit der Kommentatoren auf SRF News und Social Media klar: Die Polizisten verdienen das Vertrauen, auch ausser Dienst selbst die Verantwortung für Ihre Waffe zu tragen.
Die Kommentatoren stützen damit auch die Polizisten selbst. Sowohl der Polizeibeamtenverband als auch viele befragte Polizeikorps sprechen sich gegen eine grundsätzliche Verbannung der Dienstwaffe in die Einsatzzeit aus.
Allein schon um eine schnelle Einsatzbereitschaft zu garantieren kann es sinnvoll sein, die Waffe auch ausserhalb des Dienstes den Polizisten zu überlassen. Gerade in ländlichen und weitläufigen Gebieten ist das für die Polizeiarbeit essentiell.
Und was meinen Sie? Sagen Sie uns Ihre Meinung und stimmen Sie ab!