- Zurzeit gilt: Wer viel zu schnell mit dem Auto unterwegs ist, bekommt zwingend eine bedingte, einjährige Gefängnisstrafe und muss seinen Führerausweis für zwei Jahre abgeben.
- Das will der Ständerat ändern. Die Richter sollen wieder die Möglichkeit haben, den Einzelfall nach ihrem Ermessen zu beurteilen.
- Ausserdem soll die Mindestfreiheitsstrafe gestrichen werden und die Dauer für den Führerausweisentzug reduziert werden.
Nicht mal fünf Jahre gilt er, der sogenannte Raser-Artikel, nun soll er wieder gelockert werden. Entstanden war der Artikel als Reaktion auf eine Reihe von tödlichen Unfällen mit Rasern um die Jahrtausendwende und unter dem Druck der sogenannten Raser-Initative.
Wer in der Tempo-30-Zone mit 70 Stundenkilometern fährt, innerorts mit mindestens 100 km/h, ausserorts mit mindestens 140 km/h oder mit mehr als 200 Kilometern pro Stunde auf der Autobahn, bekommt heute zwingend eine bedingte Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahr und muss seinen Führerausweis zwei Jahre abgegeben.
Den Einzelfall anschauen
Dies soll sich nun ändern. Dafür hat der Ständerat am Montag die Weichen gestellt. In ihrer Motion verlangte die Verkehrskommission, den Richtern bei Fahrlässigkeit des Täters mehr Spielraum zu geben. Die Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr soll gestrichen und die Mindestdauer für den Führerausweisentzug reduziert werden.
Die Richter sollen die Möglichkeit erhalten, die konkreten Umstände, das Verschulden und die Verhältnismässigkeit der Strafe insbesondere bei Fahrlässigkeit nach ihrem Ermessen zu beurteilen.
Die Motion fordert zudem, dass die Rückgriffspflicht der Versicherer wieder in ein Rückgriffsrecht umgewandelt wird. Zudem soll auf die für 2019 geplanten Massnahmen zu den Datenaufzeichnungsgeräten und den Alkoholwegfahrsperren verzichtet werden.
Es geht nicht um freie Fahrt für Raser, sondern um mehr Spielraum für die Richter.
Während der Debatte im Ständerat waren keine ablehnenden Stimmen zu hören. Sogar Daniel Jositsch (SP), ehemaliges Mitglied des Komitees der Raser-Initiative, gab zu, dass das Parlament bei diesem Artikel zu weit gegangen war. «Man muss zugeben, dass wir einen Fehler gemacht haben», sagte er. Denn es gebe durchaus Situationen, in denen eine Verhältnismässigkeitsprüfung stattfinden müsse. Daher unterstütze auch er die Motion.
Weniger Verkehrstote
Ganz im Sinne von Verkehrsministerin Doris Leuthard, die sich über den «angenehmen Nachmittag» freute. Bei der Motion gehe es nicht um freie Fahrt für Raser, sondern um mehr Spielraum für die Richter.
Der Vorstoss geht nun an den Nationalrat. Auch dort wird er aber wohl nicht allzu umstritten sein. Denn auch dieser hat bereits Motionen überwiesen, die eine Lockerung der Raser-Gesetzgebung verlangen.
Vor einem halben Jahr hatte der Bundesrat eine erste Bilanz zum «Via-Sicura»-Paket gezogen. Diese fiel «grundsätzlich positiv» aus. Das Alkoholverbot für Neulenkerinnen und -lenker, das Lichtobligatorium am Tag für Motorfahrzeuge, die Regelung bei Raserdelikten und Massnahmen an der Infrastruktur hätten die Sicherheit erhöht. Dafür sprechen auch die Zahlen: 2012 starben 339 Menschen auf Schweizer Strassen, 2016 waren es noch 216.