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Massnahme gegen Hochpreisinsel Bundesrat will Industriezölle abschaffen

Ob Autos oder Kleider: Konsumentinnen und Konsumenten sollen weniger für ausländische Industrieprodukte bezahlen müssen.

Wenn der Bundesrat mit seinem Plan, die Industriezölle abzuschaffen, im National- und Ständerat durchkommt, könnten sich die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten ab 2022 über günstigere Autos und Velos, aber auch über billigere Schuhe und Kleider freuen.

Allerdings: Der Wegfall der Zölle, die derzeit auf diese Produkte an der Schweizer Grenze erhoben werden, wird nicht dafür sorgen, dass die Hochpreisinsel Schweiz sehr viel weniger aus dem übrigen Europa herausragt.

100 Franken Ersparnis pro Haushalt

Derzeit beträgt der Preisunterschied plus 60 Prozent. Allein wegen dieser Massnahme werden die Preise in der Schweiz aber nicht um diese Differenz sinken, denn die Zolltarife für Industriegüter sind schon heute nicht sehr hoch. Ein Beispiel: Für das meistverkaufte Auto in der Schweiz, den Skoda Octavia, hiesse das, er würde rund 200 Franken billiger.

Insgesamt bliebe in jedem Schweizer Haushalt pro Jahr eine Hunderternote mehr übrig. Aber nicht nur die Konsumentinnen und Konsumenten würden vom Wegfall der Zölle profitieren, schreibt der Bundesrat, sondern auch die Unternehmen in der Schweiz. Denn sie können die Materialien und Geräte, die sie brauchen oder weiterverarbeiten, ebenfalls billiger importieren.

Es bleibt ein Loch in der Bundeskasse

Zudem fällt weniger Papierkram an, wenn die Zölle wegfallen. Auch das entlastet die Wirtschaft. Und diese Erleichterungen für Konsumenten und Wirtschaft würden auch das Wirtschaftswachstum fördern, rechnet der Bundesrat vor. Allerdings würde der Wegfall der Zölle für die Bundeskasse erst einmal einen Verlust von knapp einer halben Milliarde Franken bedeuten.

Dieser könnte mit dem Wirtschaftswachstum nur zu einem Drittel aufgefangen werden. Der Bundesrat prüft daneben weitere Massnahmen gegen die Hochpreisinsel Schweiz, etwa Zollerleichterungen bei landwirtschaftlichen Produkten. Betroffen wären aber nur Produkte, die nicht in der Schweiz hergestellt werden, zum Beispiel Bananen oder Mangos.

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