Das deutliche Zeichen aus dem Tessin ist bei Bundespräsident Ueli Maurer angekommen. «Das Resultat bringt wahrscheinlich ein gewisses Unbehagen zum Ausdruck», sagte Maurer. Und zieht den Vergleich zur Minarett-Initiative.
Nun müssen sich voraussichtlich die eidgenössischen Räte mit dem Begehren befassen. Der Grund: Kantonale Verfassungsänderungen müssen auf nationaler Ebene abgesegnet werden. Es wird geprüft, ob das Verbot beispielsweise die Religionsfreiheit verletzt.
Völkerrechtler raten ab
Dies ist durchaus eine berechtigte Frage: «Es besteht Zweifel daran, ob dieser Eingriff gerechtfertigt werden könnte», sagt Astrid Epiney, Professorin für Völkerrecht an der Uni Freiburg.
Die Befürworter müssten begründen können, warum die Gesichts-Verschleierung ein Sicherheitsproblem für die Bevölkerung darstellt: «Nur dann kann der Eingriff in die Religionsfreiheit begründet werden», so Epiney.
Vor kurzem hat der grosse Rat des Kantons Basel-Stadt eine ähnliche Initiative für ungültig erklärt. Epiney rät dem Bundesparlament zum gleichen Schritt. «Meines Erachtens sprechen die besseren Gründe dafür, die Gewährleistung zu verweigern. Wobei dies natürlich eine politisch eine heikle Entscheidung ist.»
Nationales Verbot ein Thema
Schon jetzt ist klar: Es wird heftige Debatten geben. Der Druck auf das Parlament wird zunehmen. Befürworter eines Burka-Verbots haben bereits heute die Lancierung einer Volksinitiative angekündigt.
Nicht glücklich über die Situation ist Markus Schefer, Professor für Staatsrecht an der Uni Basel. «Ein Parlament entscheidet politisch. Es ist sehr schlecht geeignet, rechtliche Fragen als Rechtsfragen zu klären.»
Das gefällt ihm nicht. «Das ist ein grosses Problem. So wird das Verfassungsrecht politisiert.» Daher wünscht Staatsrechtler Schefer, dass Gerichte solche Fragen entscheiden.
Gerichte kommen bei diesen Verhüllungs-Anliegen wahrscheinlich so oder so zum Zuge. In Basel zum Beispiel haben die Initianten den Beschluss des Grossen Rates bereits vor das höchste kantonale Gericht gezogen.