Die besorgten Parlamentarier reagieren auf die stetig steigende Zahl von Dschihad-Rückkehrern in der Schweiz. Sie möchten unter anderem beim Bürgerrecht ansetzen: Doppelbürgern soll das Schweizer Bürgerrecht aberkannt werden können, wenn sie im Ausland nachweislich und freiwillig für eine fremde Armee oder eine armeeähnliche Gruppierung gekämpft haben. Dies nur dann, wenn das Bürgerrecht durch Einbürgerung erworben wurde.
Der Bundesrat beantragt dem Parlament, diesen Vorstoss von Nationalrat Marco Romano (CVP/TI) abzulehnen. In seiner Antwort weist er darauf hin, dass Doppelbürgern das Schweizer Bürgerrecht bereits heute entzogen werden kann, wenn ihr Verhalten den Interessen oder dem Ansehen der Schweiz erheblich nachteilig ist.
Kein Unterschied zwischen Einbürgerung und Abstammung
Bis 1947 konnte das Schweizer Bürgerrecht gar bei «unschweizerischem Verhalten» entzogen werden. Die heutige Bestimmung ist seit 1953 in Kraft. Angewendet wurde sie laut Bundesrat allerdings noch nie. Möglich wäre der Entzug des Bürgerrechts aus seiner Sicht bei Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen den Staat.
Doppelbürgern, die mit extremistischen Gruppierungen im Ausland Gräueltaten begangen hätten, könne somit bereits heute das Schweizer Bürgerrecht entzogen werden, heisst es in der Antwort. Das Bürgerrecht bereits dann zu entziehen, wenn ein Doppelbürger für eine fremde Armee oder armeeähnliche Gruppierung Dienste leistet, wäre unverhältnismässig, findet der Bundesrat. Zudem dürften Eingebürgerte nicht anders behandelt werden als jene, die das Bürgerrecht durch Abstammung erhalten hätten.
Entzug der Bewilligung bereits heute möglich
Nein sagt die Regierung auch zu einem Vorstoss, mit dem CVP-Nationalrat Urs Schläfli (SO) eine Änderung des Militärstrafgesetzes fordert. Dieses verbietet es Schweizer Bürgern, ohne Erlaubnis des Bundesrates in fremden Militärdienst einzutreten. Schläfli möchte, dass die Bestimmung auch für armeeähnliche, ideologisch motivierte Gruppierungen gilt.
Laut dem Bundesrat ist dies bereits heute der Fall. Eine Ergänzung sei nicht nötig. Auch eine Erhöhung des Strafmasses lehnt der Bundesrat ab. Verübe ein Schweizer im Ausland schwere Straftaten, falle dies unter die entsprechenden Bestimmungen des Strafgesetzbuches oder des Militärstrafrechts und könne mit bis zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe geahndet werden.
Bereits heute möglich ist es ferner, Ausländern die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung zu entziehen, wenn sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden. Es sei im Einzelfall zu prüfen, ob eine solche Gefährdung gegeben sei, schreibt der Bundesrat zu einem weiteren Vorstoss.
18 mutmassliche Rückkehrer in der Schweiz
Wie oft bisher aus einem solchen Grund eine Bewilligung entzogen wurde, ist unbekannt. Der Bund verfügt über keine entsprechenden Statistiken, da die Zuständigkeit bei den Kantonen liegt. Die CVP teilte mit, sie halte an ihren Forderungen fest und werde sich im Parlament dafür einsetzen. Man dürfe nicht erst handeln, wenn es schon zu spät sei.
In der Schweiz leben nach Angaben des Nachrichtendienstes vom Oktober derzeit 18 mutmassliche Dschihad-Rückkehrer. Bei einem davon ist der Nachrichtendienst sich sicher, dass dieser an dschihadistisch motivierten Kämpfen teilgenommen hat. Bei den anderen 17 bestehe ein starker Verdacht.
Sechs Personen aus der Schweiz wurden bislang getötet. 31 mutmassliche Dschihadisten haben sich seit 2001 in einem Konfliktgebiet aufgehalten oder halten sich derzeit dort auf.