Frauen müssen für einen einfachen Kurzhaarschnitt oft mehr zahlen als Männer. Der Bundesrat schliesst nicht aus, dass es in der Schweiz noch mehr solche Preisunterschiede bei Dienstleistungen und Produkten gibt. Er will das Ausmass aber nicht abklären lassen.
Die Untersuchungen wären aufwändig und würden unverhältnismässig hohe Kosten verursachen, schreibt der Bundesrat in seiner veröffentlichten Antwort auf ein Postulat von Jean Christophe Schwaab (SP). Die Regierung beantragt deshalb beim Parlament, den Vorstoss abzulehnen.
Schwaab fordert eine Untersuchung zu den Preisunterschieden von Konsumgütern und Dienstleistungen, die identisch sind, sich aber speziell an Frauen beziehungsweise an Männer richten. Gibt es erhebliche Unterschiede, soll der Bundesrat Massnahmen dagegen vorschlagen.
Preise trennen schon Buben und Mädchen
In den USA habe eine Studie gezeigt, dass Alltagsprodukte für Frauen durchschnittlich 7 Prozent teurer seien, hält Schwaab fest. Bei den Körperpflegeprodukten betrage die Preisdifferenz sogar 13 Prozent, bei gleicher Qualität.
Das Ausmass müsse auch in der Schweiz untersucht werden, fordert Schwaab mit Verweis auf den Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung. Preisunterschiede gebe es nämlich zahlreiche. Als Beispiele nennt er Haarschnitte sowie Kleider für Mädchen und Buben, die sich nur in der Farbe unterscheiden.
Qualität für Bundesrat preisentscheidend
Der Bundesrat hält es für möglich, dass auch in der Schweiz geschlechterspezifische Preisunterschiede bestehen. Allerdings stehe nicht fest, dass Frauen dadurch benachteiligt würden. Eine Studie in Frankreich sei zum Schluss gekommen, dass die Preisdifferenzen je nach Produkt zum Nachteil der Frauen oder zum Nachteil der Männer ausfielen.
Auch hält es der Bundesrat nicht für erwiesen, dass Preisunterschiede stets eine Diskriminierung darstellen. Beim Coiffeur-Beispiel sei die Differenz unter Umständen darauf zurückzuführen, dass sich die Qualität der Dienstleistung unterscheide oder der Stil ein anderer sei.
Wichtig sei, dass die Preise klar ausgewiesen und angeschrieben seien, findet der Bundesrat.