Kindergärtnerinnen im Kanton Thurgau beklagen sich zunehmend darüber, dass viele ausländische Kinder mit grossen Verständigungsproblemen in den Kindergarten eintreten. Wenn Mütter und Väter nichts für die Integration ihrer Kinder unternehmen, müsse der Staat – unter gewissen Voraussetzungen – diese Eltern eben finanziell in die Pflicht nehmen, ist die Thurgauer Bildungsdirektorin Monika Knill überzeugt. Will heissen, dass sich Eltern an den Kosten für die obligatorische Nachhilfe ihrer Kinder zusätzlich zum obligatorischen Unterricht beteiligen müssen.
«Verfassungswidrig»
Das Thurgauer Kantonsparlament stimmte diesem Passus im neuen Volksschulgesetz im November zu. Gegen diesen Beschluss läuft nun der Schweizer Lehrerdachverband, LCH, Sturm. Jürg Brühlmann, Leiter der pädagogischen Arbeitsstelle spricht dem Entscheid die rechtliche Grundlage ab: «Wenn man die Verfassung anschaut, geht es nicht, dass für obligatorische Veranstaltungen Geld erhoben wird. Dazu gehört auch Deutsch für Fremdsprachige.»
Ausserdem würde diese Massnahme Eltern treffen, die ohnehin schon über wenig Geld verfügten. Unklar sei auch, nach welchen Kriterien beschlossen werde, dass Eltern ein Teil der Kosten für die Deutschnachhilfe aufgebürdet werde. «Ist das ein Test? Macht das die Kindergärtnerin? Geschieht das nach Kriterien, die überall gleich sind?», fragt sich Brühlmann. Für den Vorstand des Schweizer Lehrerverbandes sei deshalb klar, dass man den Gang ans Bundesgericht prüfe.