Wohin mit dem strahlenden Abfall? Mit dieser Frage beschäftigt sich schon seit Jahrzehnten die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra). 40 Jahre nach deren Gründung gibt es immer noch keinen Standortentscheid.
Und darauf muss die Schweiz mindestens bis 2016 warten. Der Bund verschiebt den Termin um weitere drei Jahre, weil Entscheide zum Programm von 2008 noch ausstehen.
Mit der Verschiebung werden das Entsorgungsprogramm und die nächste Schätzung über die Stilllegungs- und Entsorgungskosten, die ebenfalls für 2016 vorgesehen ist, gleichzeitig vorliegen, wie das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) mitteilte. Das erleichtere die Überprüfung.
Die Entsorgungspflichtigen – das sind unter anderen die in der Nagra organisierten AKW-Betreiber – müssen nach Gesetz alle fünf Jahre ihr Entsorgungsprogramm vorlegen. Darin zeigen sie auf, wie sie bei der Entsorgung des Atommülls – von der Planung bis zum Verschluss eines Tiefenlagers - vorgehen wollen, wie viel Abfall zu erwarten ist und wie die Entsorgung finanziert wird.