Die tiefen Zinsen und die demografische Entwicklung machen vor allem der beruflichen Vorsorge zu schaffen. Reihum werden in der zweiten Säule Zinssätze gesenkt und Leistungen gekürzt.
Darüber sorgt sich Paul Rechsteiner, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB: «Die Renten verschlechtern sich in Zukunft massiv – erste Kassen gehen mit Umwandlungssätzen von unter fünf Prozent voraus.» Darunter sei sogar die Pensikonskasse eines bundesnahen Unternehmens, das den Umwandlungssatz auf 4,8 Prozent senken wolle.
Vorwurf an die Arbeitgeber
Leistungskürzungen seien zwar oftmals nötig, doch die Arbeitgeber müssten mithelfen, solche Kürzungen abzufedern, ergänzt Doris Bianchi, die beim Gewerkschaftsbund für das Thema Sozialpolitik zuständig ist. Aber viele Arbeitgeber knauserten, kritisiert Bianchi: «Sie sind nicht mehr bereit, Sanierungen mitzutragen und wollen Leistungseinbussen nicht kompensieren.»
Allenfalls Angestellte um die 60 erhielten teilweise eine zusätzliche Einlage in ihre Pensionskasse. Alle Jüngeren erhielten nichts und müssten mit dereinst deutlich tieferen Renten rechnen.
Gemeinsame Verantwortung
Das sieht Hanspeter Konrad anders, er ist Direktor des Schweizer Pensionskassen-Verbandes Asip: Auch die Arbeitgeber trügen ihren Teil zur Sicherung der beruflichen Vorsorge bei, sagt er. «Das gilt insbesondere auch für die Ausgleichsmassnahmen, die die Umwandlungssatz-Senkung abfedern sollen.»
Arbeitgeber und Arbeitnehmer seien gemeinsam verantwortlich für die Pensionskassen, die Stiftungsräte der Pensionskassen seien paritätisch zusammengesetzt.
Sozialpartnerschaftliche Entscheide
Konrad betont, dass «alle Entscheide immer sozialpartnerschaftlich gefällt werden». Auch würden sie letztlich vom ganzen Stiftungsrat mitgetragen.
Dieses Argument lässt Gewerkschafterin Bianchi jedoch nicht gelten. Die Arbeitnehmer-Vertreter in den Stiftungsräten seien oftmals stark unter Druck: «Wenn der Personal- oder Finanzchef gegenübersitzt, ist es schwierig, sich gegen ihn aufzulehnen», sagt sie. So komme es häufig zu einem Einknicken der Arbeitnehmer-Vertreter aus Angst vor Repressionen.
Eine Statistik fehlt
Wer recht hat, ist kaum festzustellen. Es gibt keine Statistik, die genau aufführt, welche Pensionskassen ihre Leistungen wie stark abgebaut haben und ob der Leistungsabbau durch zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers abgefedert wurde.
Erst recht lässt sich nicht feststellen, wie die Entscheide in den Stiftungsräten zustande gekommen sind. Um das Problem der ungleich langen Spiesse zu lösen, schlagen die Gewerkschaften nun einen Kündigungsschutz für die Arbeitnehmer-Vertreter in den Stiftungsräten vor.