- Der Ständerat hat weitere Pflöcke zur Reform der Altersvorsorge eingeschlagen.
- Er beharrt auf einem Zuschlag auf neue AHV-Renten von monatlich 70 Franken bei gleichzeitiger Erhöhung der Ehepaarrenten von 150 auf 155 Prozent.
- Damit will der Ständerat die Einbussen ausgleichen, die bei der Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes entstehen und zu einer Rentenreduktion von 12 Prozent führen. Finanziert würde der Zuschlag durch 0,3 zusätzliche Lohnprozente.
- Der Ständerat bestätigt das Vorgehen beim Referenzalter 65, beim flexiblen Rentenalter frühestens ab 62 sowie bei den Bestimmungen zur Berechnung der AHV-Rente gemäss Antrag seiner Kommission und folgt damit dem Nationalrat.
- Der Ständerat lehnt den vom Nationalrat beschlossenen Interventionsmechanismus ab, der zum Referenzalter 67 führt, wenn der AHV-Fonds unter 80 Prozent einer Jahresausgabe fällt. Auch die parallel dazu um 0,4 Prozent angehobene Mehrwertsteuer wird abgelehnt
- Beim Bundesbeitrag an die AHV lehnt der Ständerat den Vorschlag des Nationalrats für eine Erhöhung ab, die zu einer Mehrbelastung der Bundesfinanzen von 270 Mio. Franken führen würde.
- Die Witwen- und Kinderrenten tastet der Ständerat wie erwartet nicht an.
Der Ticker ist abgeschlossen
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12:18
Debatte endet im Sinne der Anträge der Kommission
Auch die Beibehaltung der Kinder-, Witwen- und Witwerrenten gemäss bisherigem Recht nimmt die kleine Kammer stillschweigend an. Wie erwartet hat der Ständerat damit auf die meisten seiner Standpunkte in Sachen Altersvorsorge 2020 beharrt.
Insbesondere der AHV-Zuschlag von 70 Franken wird es in den Differenzbereinigung im Nationalrat schwer haben. Ausserdem drängt die Zeit: Die Vorlage muss in der Frühjahressession abstimmungsbereit gemacht werden. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer erfordert eine Verfassungsänderung und muss noch 2017 an der Urne abgesegnet werden, sonst gerät der AHV-Fonds ab 2018 in Schieflage.
Nach vierstündiger, gesitteter Debatte im Ständerat schliesst Ratspräsident Bischofberger das Dossier Altersvorsorge 2020 für diese Session. Wir beenden unsere Berichterstattung im Liveticker hiermit und danken Ihnen für das Interesse.
Die Zusammenfassung der Debatte lesen Sie hier.
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12:07
Kleine Kammer will nicht an Hinterlassenenrenten rütteln
Im letzten Themenblock geht es um die Hinterlassenenrenten. Einstimmig hält die vorberatenden Kommission auch daran fest, bei den Renten für Witwen, Witwer und Waisen gegenüber dem geltenden Recht nichts zu ändern, wie Graber ausführt. Die gesellschaftliche Entwicklung sei noch nicht so weit fortgeschritten, dass der Rentenanspruch insbesondere von Witwen beschränkt werden könne.
Der Nationalrat hatte den Rentenanspruch auf jene Witwen beschränkt, die zum Zeitpunkt der Verwitwung ein Kind unter 18 Jahren oder ein Kind in Ausbildung unter 25 Jahren haben oder ein pflegebedürftiges Kind betreuen. In der SGK wurde darauf hingewiesen, dass die Frauen mit dem Rentenalter 65 schon einen grossen Beitrag an die Reform leisteten. Eine weitere Belastung der Frauen sei nicht opportun.
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11:34
Ständerat sagt Ja zum 70-Franken-Zuschlag auf die AHV-Rente
Der Antrag von Kuprecht geht mit 18 zu 25 Stimmen bei einer Enthaltung unter, jener von Keller-Sutter mit fast demselben Verhältnis: 19 zu 25 bei 0 Enthaltungen. Damit hat sich die Mehrheit durchgesetzt: Der 70-Franken-Zuschlag und die Erhöhung der Ehepaar-Renten bleiben in der Version des Ständerates, auch wenn der Nationalrat das Konzept wohl ablehnt. Finanziert würde es mit 0,3 zusätzlichen Lohnprozenten.
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11:23
Abschliessende Worte von Bundesrat Berset
Alain Berset lobt das hohe Niveau der Debatte – tatsächlich sind die Votanten ruhig und sachlich geblieben, was in der kleinen Kammer im Gegensatz zu gewissen Redeschlachten im Nationalrat aber auch Usus ist. Er warnt: Scheitert die Reform vor dem Volk, sieht es punkto AHV-Finanzierung künftig prekär aus. Er selbst unterstützt die Mehrheit. Als nächstes wird über die Minderheiten abgestimmt.
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11:14
Enttäuschte Antragssteller – haben sie schon verloren?
Kuprecht und Keller-Sutter sind enttäuscht, dass die Mehrheit der Ständeräte sich in der Frage der Kompensation des tieferen Umwandlungssatzes nicht zu bewegen scheinen wollen. «Es soll mir keiner erzählen, es ginge hier nicht um einen Ausbau der Altersvorsorge», poltert Kuprecht, Gegner des 70-Franken-Zuschlags. Diese Lösung sei «unschön» und «ungerecht», doppelte Keller-Sutter nach. Sie habe mit ihrem Antrag versucht, eine Hand in Richtung Nationalrat auszustrecken.
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11:07
Jungrat Damian Müller verteidigt seine Generation
Ein Appell gegen den 70-Franken-Zuschlag und für die Minderheitsanträge kommt von Damian Müller (FDP/LU), selbst erst 32 Jahre alt. «Verzichten sie darauf, der jungen Generation eine zu schwere Bürde aufzuladen und die bisherigen Rentner zu diskriminieren», damit die Reform eine Mehrheit im Parlament und beim Volk erhalte.
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10:56
Pirmin Bischof gegen «dritten Weg» des Nationalrats
Auch Pirmin Bischof (CVP/SO) kritisiert den Vorschlag des Nationalrats. Die grosse Kammer will die Renteneinbussen innerhalb der zweiten Säule durch einen «dritten Weg» ausgleichen: Der Koordinationsabzug soll aufgehoben werden. Jüngere Arbeitnehmende zahlen höhere Beiträge ein, ältere tiefere. Arbeitnehmende ab 40 werden mit einem Beitrag aus dem Sicherheitsfonds beim Sparen unterstützt.
Bischof lehnt auch die nun vorliegenden Minderheitsanträge ab: Sie beinhalteten versteckte Kosten, die den AHV-Fonds langfristig belasten würden.
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10:42
Änderung der Vorlage: Kritik am Vorgehen des Nationalrats
Eine Breitseite gegen den Schwesterrat konnte sich Rechsteiner nicht verkneifen. Er kritisiert, dass der Arbeitgeberverband nach monatelanger Beratung in der SGK am Abend vor der Plenumsberatung ein neues Konzept eingereicht habe, das dann flugs von Nationalrat angenommen wurde. «So etwas habe ich noch nie erlebt!»
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10:31
Paul Rechsteiner (SP/SG): Ehepaare nicht benachteiligen
Paul Rechsteiner, Präsident des Gewerkschaftsbunds, macht sich stark für den Mehrheitsantrag: Das Modell, das einen 70-Franken-Zuschlag auf die AHV und die Erhöhung des Ehepaarplafonds von 150 auf 155 Prozent vorsieht, um den niedrigeren Umwandlungssatz in der zweiten Säule zu kompensieren. Das sei für alle sofort positiv spürbar. Das Modell Kuprecht bringe vielen Verheirateten wenig.
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10:13
70-Franken-Zuschlag nicht das «Ei des Kolumbus»
Erich Ettlin (CVP/OW) bricht eine Lanze für den 70-Franken-Zuschlag. Diesen halte er nicht für das «Ei des Kolumbus», aber er sei mehrheitsfähig, ist er überzeugt. Er zitiert das jüngste Sorgenbarometer, wonach die Angst um die Altersvorsorge weiterhin einen Spitzenplatz einnimmt. Gleichzeitig wisse laut einer anderen Umfrage ein Viertel der Bevölkerung nicht, wie hoch ihre dereinstige Rente ausfallen werde.
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9:58
Privilegierter Vorbezug der Pensionskasse bei Niedriglöhnen
Karin Keller-Sutter (FDP/SG) vertritt ebenfalls einen Minderheitsantrag, der auf eine Kompensation innerhalb der zweiten Säule abzielt. Sie schlägt einen abgefederten Vorbezug der Pensionskassenrenten bei niederen Einkommen vor. Das sein eine faire Lösung, vor allem für Frauen, die besonders von Niedriglöhnen betroffen sind.
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9:47
Kuprecht gegen Vermischung von erster und zweiter Säule
Alex Kuprecht, (SVP/SZ) lehnt die Erhöhung der AHV-Rente um 70 Franken ab. Es sei eine Quersubventionierung, die zu einer Zweiklassengesellschaft führe, weil sie nur Neurentnern zugute komme. Er plädiert für eine Lösung innerhalb der zweiten Säule. «Ihre Kinder und Enkel weden Ihnen für den Entscheid einmal dankbar sein.»
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9:36
«Wir müssen keinen Schönheitswettbewerb gewinnen»
Graber plädiert für das Ständeratsmodell, einen Zuschlag von 70 Franken auf die AHV zu gewähren, um die Einbussen bei den Pensionskassenrenten abzufedern. «Wir müssen keinen Schönheitswettbewerb gewinnen, sondern eine Volksabstimmung», sagt er. Die Lösung innerhalb der zweiten Säule habe weniger Chancen an der Urne, ist er überzeugt. Zudem sei das Modell des Ständerates deutlich kostengünstiger als jenes des Nationalrates.
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9:24
Tieferer Umwandlungssatz – wie ausgleichen?
Nun werden die grössten und längsten Diskussionen erwartet: Es geht im Block 5 um Massnahmen zur Kompensation der Folgen der Senkung des Umwandlungssatzes in der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Die Frage ist, ob der Ausfall innerhalb derselben Säule kompensiert werden soll oder über einen Zuschlag in der ersten Säule, der AHV. Verschiedene Modelle stehen zur Debatte.
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9:16
Verbesserung der Situation von Teilzeitangestellten
Nun geht es um Teilzeitbeschäftigte. Mit Stichentscheid des Präsidenten beantragt die Kommission, den Koordinationsabzug in der zweiten Säule anzupassen, um die Vorsorge von Personen mit Einkommen zwischen 21'150 und 55'000 Franken zu verbessern. Davon würden vor allem Frauen, die häufiger Teilzeit arbeiten, profitieren, sagt Pascale Bruderer (SP/AG). Der Ständerat folgt dem Antrag widerstandslos.
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9:09
Höhere Mehrwertsteuer, um AHV finanzieren zu können
Was den dritten Block – die Finanzierung der AHV – betrifft, bekräftigte die Kommission einstimmig, dass die Mehrwertsteuer schrittweise um 1 Prozentpunkt und somit auf total 8,7 Prozent erhöht werden soll. Die vom Nationalrat beschlossenen 0,6 Prozentpunkte reichten nicht aus, um die AHV bis ins Jahr 2030 im finanziellen Gleichgewicht zu halten, gibt Kommissionssprecher Graber zu bedenken. Aus dem Ständerat kam keine Opposition gegen den SGK-Vorschlag.
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9:04
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8:53
Gegen Rentenalter 67 bei Abrutschen des AHV-Fonds
Nun geht es im zweiten Block um den vom Nationalrat beschlossenen Interventionsmechanismus. Die sogenannte Stabilisierungsregel, die zum Referenzalter 67 führen könnte, sobald der AHV-Fonds unter 80 Prozent einer Jahresausgabe fällt, lehnt die vorberatende Kommission mit 11:0 bei 0 Enthaltungen ab. Die kleine Kammer folgt dieser Empfehlung stillschweigend.
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