Sie ist empört über die passive Haltung des Unispitals Zürich. Deshalb will Erika Ziltener, Geschäftsführerin der Zürcher Patientenstelle nun zu ungewöhnlichen Mitteln greifen: «Jetzt machen wir etwas, das wir eigentlich nicht unbedingt wollen», sagt Ziltener.
Noch am Donnerstag reicht sie die Anzeige wegen einfacher Körperverletzung ein. Wegen Gefährdung der Patientensicherheit. Wegen möglichem ärztlichen Fehlverhalten.
Implantat hat er selber mitentwickelt
Bereits im Mai machte der «Tagesanzeiger» publik, dass der Herzchirurg Francesco Maisano Resultate von Implantaten beschönigte. Etwa bei einer 75-jährigen Patientin. Ihre OP brachte nichts, so der Vorwurf. In einer Studie berichteten Maisano und sein Team aber von einem guten Resultat.
Weitere Patienten, wie jener in der Sendung «Puls», behandelte Maisano wegen einer undichten Herz-Klappe, mit einem neuen Implantat namens Cardioband. Das problematische daran: Es ist noch keine Standard-Behandlung und das Produkt wurde von Francesco Maisano mitentwickelt.
Intern kam Kritik auf: Ein Untersuchungsbericht des Spitals stellte fest, Francesco Maisano war an mehreren Firmen beteiligt, von denen er Implantate benutzte. Wovon er auch persönlich finanziell profitierte. Und: In keinem einzigen Fall lag ein Beleg dafür vor, dass er Patienten darüber aufgeklärt hätte. Grund für eine Strafanzeige gibt es laut dem Bericht aber nicht.
Unterlassene Aufklärung
Erstaunlich ist: Das USZ hat intern keine Richtlinie, die den Ärzten Behandlungen bei klaren Eigeninteressen verbieten. Auch das Gesetz untersagt das nicht. Eigeninteressen seien nur dann verboten, wenn man Forschungsuntersuchungen macht, die dem Forschungsgesetz unterstellt sei, weiss Gesundheitsjurist Christoph Zenger. «Aber was Herr Maisano gemacht hat, war nur zum Teil solche Forschung. Zum Teil hat er sogenannte Heilversuche gemacht. Das heisst, er hat ausprobiert, was den Patienten helfen könnte und dort gibt es leider keine gesetzliche Regelung dafür.»
Trotzdem hat Francesco Maisano gemäss Christoph Zenger nicht richtig gehandelt: «Mindestens müsste er die Patienten sehr deutlich darüber aufklären, dass er solche Interessen hat und dass es ein Heilversuch ist, den er unternimmt.» Dies ist aber nicht passiert.
An 22 Firmen beteiligt
Richtig publik waren die Interessenkonflikte aber auch nicht. Christoph Zenger hat auf der Webseite der Herzchirurgie des Unispitals Zürich danach gesucht. «Über Interessenkonflikte kann man hier nicht viel lesen.» Und fügt hinzu: «Wenn man weiss, dass er gleichzeitig an der Uni Zürich angestellt ist, kann man noch dort nachschauen.» Nach längerem Suchen wird er zumindest dort fündig: «Das ist eine relativ illustre Sammlung: Bei 22 Firmen ist er dabei.» Unter anderem als Berater, Mitgründer oder Stiftungsratsmitglied.
«Eigentlich ist es gar nicht so ein grosses Dilemma. Man darf innovativ sein und Forschung betreiben» sagt Christoph Zenger. Allerdings: «Man muss sich nur an die gesetzlichen Vorschriften halten, welche die Patienten schützen.»
Dass ein Arzt diese umsetzt, müsse der Gesetzgeber im Kanton und die Spitalleitung sicherstellen. «Diese müssten die Aufsicht führen. Sie sind verantwortlich für alles, was ihre Angestellten machen.»
Interessenkonflikte sind erlaubt. Patienten müssen klar informiert werden. Das scheint am Unispital aber nicht passiert zu sein.