Das Wichtigste in Kürze
- In die Verordnung zum Nachrichtendienstgesetz (NDG) hat der Bundesrat diverse Aspekte eingebaut, welche im Gesetz so nicht vorkommen.
- So soll die Verjährungsfrist für Geheimakten des Nachrichtendienstes von 50 auf 80 Jahre verlängert werden, ausserdem soll die sogenannte Kabelaufklärung gelockert werden.
- Politiker von links bis rechts sind konsterniert und fordern Änderungen bei der Ausführungsverordnung.
Der Nachrichtendienst soll laut der Verordnung des Bundesrates in zahlreichen Punkten zusätzliche Kompetenzen erhalten. Der Geschäftsprüfungsdelegation des Parlaments (GPDel) als Aufsichtsbehörde des Nachrichtendienstes geht das eindeutig zu weit.
Lizenz zum Spionieren
Man habe die Verordnung intensiv studiert, sagt der Delegationspräsident, Ständerat Alex Kuprecht von der SVP: «Wir waren in verschiedenen Bereichen der Auffassung, dies entspreche nicht dem Willen des Gesetzgebers.» Dies betreffe insgesamt neun Punkte, welche man dem zuständigen Bundesrat Guy Parmelin mitgeteilt habe.
Die Verordnung will es dem Nachrichtendienst zum Beispiel erlauben, ausländischen Geheimdiensten Aufträge zu erteilen, damit diese in der Schweiz Informationen beschaffen können. Das kann CVP-Nationalrätin Ida Glanzmann, die das Nachrichtengesetz in der sicherheitspolitischen Kommission vorberaten hat, kaum fassen: «Das war sicher nie unsere Absicht!», sagt sie.
Kabel künftig ständig angezapft?
Auch bei der so genannten Kabelaufklärung geht der Bundesrat möglicherweise zu weit: Was dieser dem Nachrichtendienst erlauben wolle, sei ein klarer Gesetzesverstoss, heisst es beim Schweizerischen Verband der Telekommunikation (Asut).
Es darf keinen dauernden flächendeckenden Zugriff auf das Kabel geben.
Die Verordnung sehe vor, dass der Bund laufend Zugriff auf die Kabel der Telekommunikationsunternehmen und damit Einsicht in die Signale habe, bemängelt der Verband. Das sei klar nicht im Sinne des Gesetzgebers, betont Präsident Peter Grütter: «Dadurch wäre es dem Staat faktisch möglich, die Kabel selber ständig anzuzapfen.» Dafür sei seiner Meinung nach ein entsprechender gesetzlicher Auftrag «im Einzelfall nötig».
Wenn diese Kritik zutreffe, müsse man die Verordnung auch in diesem Punkt anpassen, sagt GPDel-Präsident Kuprecht. «Das wäre klar gesetzeswidrig. Es darf keinrn dauernden flächendeckenden Zugriff auf das Kabel geben.» Das sei nicht im Sinne des Gesetzgebers.
SP verlangt Änderungen
Ida Glanzmann ist vom Vorgehen der Regierung konsterniert: «Ich staune, dass der Bundesrat den Willen des Parlaments mit der Verordnung derart hintergeht.» Die SP Schweiz fordert in einer Stellungnahme zur Verordnung denn auch zahlreiche Korrekturen.
Es wurde versucht, gewisse Sachen auf dem Verordnungsweg reinzuschmuggeln.
Man werde den Eindruck nicht los, der Nachrichtendienst versuche quasi durch die Hintertür seine Kompetenzen auszuweiten, kritisiert auch SVP-Mann Kuprecht. «Wir hatten den Eindruck, dass versucht wurde, gewisse Sachen auf dem Verordnungsweg reinzuschmuggeln.» Die GPDel werde noch einmal Stellung zur Verordnung nehmen können und dann allenfalls erneut intervenieren.
Glanzmann ihrerseits fordert, dass die sicherheitspolitischen Kommissionen des Parlaments die Verordnung zum Nachrichtendienst diskutieren können, bevor sie der Bundesrat definitiv verabschiedet.