Ein Hörer des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» traut seinen Augen kaum, als er beim Abwasch mit «Handy», dem Migros-Kult-Abwaschmittel, den Warnhinweis liest. Unter anderem steht da seit kurzem, Handy könne allergische Hautreaktionen verursachen. Und:
«Schutzhandschuhe/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. Inhalt/Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.»
Hochgefährlich klingt das alles! Und weshalb steht das plötzlich auf der Flasche? Antworten liefert eine EU-Verordnung.
Methylisothiazolinon: Neu und doch nicht neu
«Espresso» will von der Migros wissen, weshalb auf der Handy-Flasche plötzlich ein derart dramatischer Warnhinweis steht. Und die Medienstelle schreibt: «Die Rezeptur von Handy hat sich nicht geändert.»
Der Warnhinweis sei neu – und gleichzeitig nicht neu. Er richte sich an Menschen, die allergisch auf das Konservierungsmittel Methylisothiazolinon reagierten: «In der Schweiz übernehmen wir die EU-Chemikalienverordnung. Der Grenzwert, ab wann ein Warnhinweis zu erfolgen hat, wurde kürzlich drastisch gesenkt.»
So sei neu auch bei einer Konzentration von 0.005 Prozent – wie bei Handy – eine Kennzeichnung auf dem Produkt notwendig.
Neue Rezeptur, aber noch nicht spruchreif
Handy, das Abwaschmittel in der orangen Flasche, ist Kult und wurde 1958 als Marke angemeldet. Migros verrät, man sei zurzeit dabei, die Rezeptur zu überarbeiten, so dass «auf das erwähnte Konservierungsmittel und den Sicherheitshinweis zukünftig verzichtet werden kann.» Wann diese Umstellung erfolge, sei aber noch unklar.