Als kompetent und amtserfahren, souverän und fair präsentiert sich Adrian Leimgrübler, der ehemalige Statthalter von Dietikon, auf seiner Webseite. Nach der fristlosen Entlassung durch die Justizdirektion des Kantons Zürich kämpft er juristisch und politisch um sein Amt und ist auf dem besten Weg, es wieder zu erringen:
- Im ersten Wahlgang im Februar erzielte er von den drei Kandidaten, die zur Wahl angetreten waren, das beste Resultat.
- Die Staatsanwaltschaft fand nicht genügend Anhaltspunkte für Unregelmässigkeiten in der Amtsführung von Leimgrübler und stellte kurz nach dem ersten Wahlgang die Strafuntersuchung ein.
- Im März taxierte das Zürcher Verwaltungsgericht die fristlose Entlassung von Leimgrübler als unrechtmässig. Die Zürcher Justizdirektion akzeptiert dieses Urteil.
Doch nun dies: vor dem zweiten Wahlgang im Mai mischen sich nun acht ehemalige Statthalter-Kollegen in den Wahlkampf ein. In einem Schreiben empfehlen sie seinen Konkurrenten Simon Hofmann zur Wahl und warnen vor der erneuten Wahl von Leimgrübler.
Happige Vorwürfe
Es dürfe nicht sein, «dass ein Statthalter schon zu morgendlichen Terminen mit Alkoholgeruch oder gar nicht erscheint, zum Teil unentschuldigt oder mit kurzfristig mitgeteilten Begründungen. Auch sollte es nicht sein, dass die Statthalterkonferenz jemanden aus ihrer Mitte infolge fehlender Zuverlässigkeit für wichtige bezirksübergreifende Aufgaben ... nicht delegieren kann», heisst es in einer Medienmitteilung der Statthalter. Nicht unterzeichnet wurde das Schreiben nur von den amtierenden Statthaltern der Bezirke Horgen, Meilen und Zürich.
Alles Lügen?
Leimgrübler weist die Vorwürfe zurück, will sich selber dazu aber nicht weiter äussern. Sein Anwalt, Bernhard Rüdy, spricht gegenüber dem «Regionaljournal» von Lügen und einem Wahlkampf aus der «primitivsten Schublade». Man arbeite nun eine Stellungnahme aus, in der man die Kritik der ehemaligen Kollegen Punkt für Punkt widerlegen werde.
Von einer Klage wegen Ehr- oder Persönlichkeitsverletzung sehe man aus Termingründen im Moment eher ab: Die Zeit bis zum zweiten Wahlgang sei zu knapp, dass eine solche Klage noch behandelt werden könne. Je nach Ausgang der Wahl behalte man sich aber eine Anfechtung des Resultates oder rechtliche Schritte gegen die ehemaligen Kollegen von Adrian Leimgrübler vor.