Der Vorwurf: Bei den Solothurner Oberrichterwahlen vor zwei Jahren sei das Amtsgeheimnis verletzt worden, dieser Ansicht ist Claude Wyssmann von der SVP. Der Grund: Die Justizkommission des Kantonsparlaments hatte die Bewerbungsdossiers der Oberrichterkandidaten an die Obergerichtspräsidentin weitergegeben. Auch Wyssmann gehörte damals zu den Kandidaten, wurde aber nicht gewählt.
Die bisherigen Entscheide: Eine externe Untersuchung und auch das Obergericht kamen letztes Jahr bereits zum Schluss, dass die Weitergabe der Bewerbungsdossiers durch die Justizkommission (JUKO) an die Obergerichtspräsidentin keine Amtsgeheimnisverletzung ist. Dass die JUKO dies dürfe, sei geregelt und erlaubt. Es sei jedoch eine andere Frage, ob eine solche Weiterreichung der Dossiers sinnvoll sei oder nicht, hielt der Untersuchungsbericht fest. Schliesslich ist der Kantonsrat die Wahlbehörde, nicht das Obergericht selbst. Das sei allerdings eine politische Frage, keine juristische, so die externe Untersuchung, man könne das Verfahren folglich einstellen. Gegen diesen Entscheid wehrte sich der ehemalige SVP-Richterkandidat Wyssmann aber vor Bundesgericht.
Das Urteil des Bundesgerichts: Das Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung bleibt nun aber definitiv eingestellt, so der Entscheid des Bundesgerichts. Claude Wyssmann sei nicht legitimiert, um diese Beschwerde zu führen. Seine Vorwürfe seine teilweise pauschal, verspätet oder auch nicht begründet, heisst es im Urteil des höchsten Schweizer Gerichts. Die Gerichtskosten von 3'000 Franken muss Wyssmann aus der eigenen Tasche bezahlen.
Die Folgen: Juristisch gesehen hat das Weiterreichen der Bewerbungsdossiers der Oberrichterkandidaten an die Obergerichtspräsidentin also keinerlei Folgen. Ganz umsonst war Wyssmanns Engagement aber trotzdem nicht. Die Justizkommission kündete bereits kurz nach den fraglichen Wahlen 2018 an, in Zukunft auf die Weiterleitung der Bewerbungsdossiers ans Obergericht verzichten zu wollen.