Der Unterschied ist deutlich. Im Moment beträgt die sogenannte Integrationspauschale 6000 Franken pro Flüchtling, ab dem 1. Mai sind es 18'000 Franken. Die Kantone erhalten das Geld vom Bund für die Ausbildung, die Betreuung und die Integration von Flüchtlingen.
Die Zürcher Justizdirektorin Jacqueline Fehr wirft dem Bund nun vor, er versuche so viele Fälle wie möglich, noch vor dem Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes am 1. Mai zu erledigen. In diesen Fällen kann der Bund noch die tiefere Integrationspauschale bezahlen.
Spart der Bund auf Kosten der Kantone?
Absicht stecke da nicht dahinter, betont Lukas Rieder, Sprecher des Staatsekretariats für Migration. Der Bund gehe zwar effizient mit Geld um, aber Asylgesuche schneller abfertigen, um Kosten zu sparen, komme nicht in Frage.
Wir würden niemals ein Gesuch überstürzt behandeln, nur um Kosten auf den Kanton abzuwälzen.
Der Bund habe heute zwar weniger pendente Asylgesuche als noch vor einigen Jahren, das liege aber einzig daran, dass viel weniger Flüchtlinge ein Asylgesuch stellten.