Spitäler verpflichten ihr Personal, die Alltagskleidung vor Arbeitsbeginn gegen frisch gewaschene Spitalkleidung einzutauschen. Dadurch müssen die Angestellten fünf bis zehn Minuten vor Schichtbeginn in der Spital-Garderobe sein. Die bezahlte Zeit beginnt allerdings erst, wenn sie auf der Station sind.
Das möchte die Gewerkschaft VPOD ändern. Gewerkschaftssekretär Roland Brunner bestätigt einen Artikel des «Sonntagsblicks». Für Roland Brunner machen diese zehn Minuten in der Garderobe viel aus: «Wenn sie diese Zeit auf ein Jahr hochrechnen, dann macht das zwei Wochen aus.»
Systemwechsel beim Unispital als Auslöser
Es ist kein Zufall, dass der VPOD, der nur eine Minderheit des Zürcher Spitalpersonals vertritt, ausgerechnet jetzt das Thema aufgreift. Am Zürcher Universitätsspital kommt es zu einer Systemänderung bei der Kleiderausgabe. Neu werden sie ab 2019 automatisiert ausgegeben. Laut VPOD stösst das beim Personal auf Ablehnung, da längere Wartezeiten befürchtet werden.
Die Gewerkschaft fühlt sich durch Richtlinien des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) bestärkt. Diese besagen, dass die Umkleidezeit zur Arbeitszeit dazugerechnet werden muss, wenn das Umziehen durch den Arbeitgeber vorgeschrieben ist und vor Ort geschehen muss.
Thema beim Personal?
Die Spitäler in der Schweiz haben sich bisher nicht an diese Richtlinien gehalten, wie Christian Schär vom Verband der Zürcher Krankenhäuser sagt: «Umkleidezeit ist keine Arbeitszeit.» Das Thema sei bisher in den Spitälern auch kaum diskutiert worden.
Um herauszufinden, wie stark das Thema den Betroffenen unter den Nägeln brennt, führt der VPOD zurzeit eine Umfrage beim Zürcher Spitalpersonal durch. Sie seien auch bereit, den Lohnanspruch vor Gericht einzuklagen, sagt Gewerkschaftssekretär Roland Brunner. «Wenn sich die Spitäler nicht bewegen, dann kommt es zur Lohnklage.» Um Mehrkosten zu verhindern, hofft der Verband der Zürcher Krankenhäuser, dass die Spitäler mit den Gewerkschaften das Gespräch suchen und eine Einigung erzielen - ohne Klage.