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Wahlen15 Aargau Sie lächeln wieder am Strassenrand: Start der Plakat-Werbung

Ab Sonntag dürfen Parteien und Kandidierende im Kanton Aargau «wild plakatieren». So ist es in einem Merkblatt der Verwaltung festgehalten und in der Bauverordnung festgeschrieben. Der Kampf um die besten Plätze ging aber bereits am Samstag los.

Die Aargauer Parteien stehen in den Startlöchern: Ab Sonntag dürfen sie im ganzen Kanton «wild plakatieren». Denn Paragraph 49 (Absatz 3) der Bauverordnung regelt: «Wahl- und Abstimmungsplakate dürfen frühestens 8 Wochen vor der Wahl/Abstimmung aufgehängt werden.» Diese Frist beginnt am Sonntag, denn die Wahlen am 18. Oktober sind ja am Sonntag in acht Wochen.

Die Vorschriften

Viel Aufwand für die Parteien

Die meisten Parteien haben für Sonntag deshalb grosse Aktionen geplant: Helferinnen und Helfer waren im ganzen Kanton unterwegs, um möglichst schnell die besten Plätze entlang der Strassen mit ihren Gesichtern und Slogans besetzen zu können.

«Das ist eine grosse Arbeit», bestätigt Florian Vock von den Jungsozialisten. Seine Partei sei auf die wilde Plakatierung angewiesen, weil man sich keine bezahlten Plakatwände leisten könne. «Der Platz an den Kandelabern in Brugg wird schon knapp», erzählt FDP-Mann Titus Meier. Er und auch die SVP verzichten deshalb bewusst auf Kandelaber-Werbung. «Das geht den Leuten tendentiell auf die Nerven», erklärt SVP-Parteisekretär Pascal Furer.

Die ersten Plakate hängen bereits am Samstag

Aber auch andere Plätze sind umkämpft. Für grosse Plakate gelten Sicherheitsabstände von bis zu drei Metern. «An vielen Orten ist es schwierig, diesen Abstand einzuhalten. Man kann die Plakate ja auch nicht in wildfremde Gärten reinstellen», meint CVP-Mann Ralf Bucher. An den wenigen geeigneten Orten gebe es deshalb schnell einen ganzen Wald von Plakaten.

Der Kampf um die besten Plätze treibt bunte Blüten. Die Jungen Grünen zum Beispiel zogen bereits mitten in der Nacht los, um Kandelaber-Plakate zu montieren. Und einigen Wahlhelfern waren die besten Plätze offenbar so viel wert, dass sie dafür auch die Vorschriften etwas grosszügiger auslegten. Oder aber die Parteien scheuten sich, von ihren Wahlkämpfer/innen auch noch Sonntagsarbeit zu verlangen?

Auf jeden Fall säumten bereits am Samstag an vielen Orten die ersten Wahl-Plakate den Strassenrand. Eine SVP-Nationalrätin lächelte in Baden bereits von ihrer Plakatwand, eine SP-Ständeratskandidatin lächelte ebenso freundlich an den Hauptstrassen im Aargauer Seetal.

Der grüne Kandidat Jonas Fricker hatte in Baden auch schon einzelne Plakate montiert – zumindest vorübergehend, wie die « Aargauer Zeitung » berichtete. Er habe diese Regelung schlicht nicht so genau gekannt, gibt Frickter am Sonntag gegenüber Radio SRF zu Protokoll.

Und die CVP machte sogar in sozialen Netzwerken klar, dass sie den Termin nicht ganz so genau kennt – oder die Vorschriften nicht ganz so genau nimmt:

Der Regelverstoss dieser einzelnen Übereifrigen dürfte übrigens ohne grössere Konsequenzen bleiben. Bei der Kantonspolizei Aargau reagierte man am Samstag auf Anfrage jedenfalls gelassen. «Wo kein Kläger ist, da ist kein Richter», gab der Mediensprecher zu Protokoll. Und betonte aber: Falls Meldungen von Regelverstössen eingehen würden, müsste man diese sicher verfolgen.

Strengere Regeln notwendig?

Im Vordergrund stehe für die Polizei ohnehin die Verkehrssicherheit: Wenn die Mindestabstände bei den Plakaten eingehalten würden, dann sehe die Polizei von sich aus kaum Handlungsbedarf. Wer weiss: Vielleicht nehmen es Parteien und Kandidierende wenigstens mit den Regelungen zu den Mindestabständen etwas genauer.

Jonas Fricker von den Grünen wünscht sich sogar strengere Regeln. Aus seiner Sicht gibt es viel zu viel Wahlwerbung entlang der Strassen. Seine Partei diskutiere jedes Mal darüber, ob man nicht auf die Plakate verzichten solle. «Am Schluss machen wir es dann doch, weil es alle anderen Parteien halt auc machen.»

Für Florian Vock von den Juso ist aber klar: Die Plakate hätten schon einen Sinn. «Es ist eine Art Erinnerung für die Wählerschaft. Und wenn man die Wahlbeteiligung anschaut, dann ist so eine Erinnerung sicher nicht falsch.»

(Regionaljournal Aargau Solothurn, 17:30 Uhr)

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