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Busse gegen Amazon EU-Wettbewerbskommissarin Vestager hat Zähne gezeigt

Die EU-Kommission hat strenge Regeln, wenn es wie bei Amazon um Subventionen geht. Eine Einschätzung.

Es gibt wenig Politikfelder, in denen die EU-Kommission mehr Zähne hat als im Wettbewerbsrecht. Und niemand hat bisher schärfere Zähne gezeigt als die gegenwärtige EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.

Sebastian Ramspeck

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Sebastian Ramspeck ist SRF-Korrespondent in Brüssel. Zuvor arbeitete er als Wirtschaftsreporter für das Nachrichtenmagazin «10vor10». Ramspeck studierte Internationale Beziehungen am Graduate Institute in Genf.

Der heutige Entscheid gegen Amazon in Luxemburg ist in zweierlei Hinsicht pikant: Erstens, weil in der fraglichen Zeit der heutige Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker Finanzminister und Ministerpräsident von Luxemburg war. Doch bisher hat er die Rücktrittsforderungen von linken Politikern wegen seiner damaligen Steuerpolitik immer zurückgewiesen.

Und zweitens wird das Thema auch das Verhältnis zu den USA weiter eintrüben. Denn es ist nicht das erste Mal, dass die EU-Kommission einen US-Konzern zu Steuernachzahlungen verdonnert. Im Falle von Apple in Irland geht es gar um rund 15 Milliarden Euro.

Doch Irland will das Geld gar nicht einfordern – und deshalb hat die EU-Kommission nun Irland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Auch das hat Vestager heute verkündet. Und damit einmal mehr Zähne gezeigt.

Strenge Regeln für Subventionen

Jedes EU-Land kann die Steuersätze für Unternehmen frei bestimmen, solange es sich an einige Regeln hält innerhalb der EU und der OECD – der auch die Schweiz angehört. Die EU hat wenig zu sagen, wenn es um Steuern geht. Die EU-Kommission hat auch nicht das luxemburgische Steuersystem gebüsst. Doch die EU hat sehr strenge Regeln, wenn es ums Wettbewerbsrecht und konkret um Subventionen geht. Einem EU-Land ist es grundsätzlich verboten, ein Unternehmen gegenüber einem anderen zu bevorzugen. Auch Steuerrabatte können in der EU als illegale Subvention eingestuft werden.
Genau das ist der Kern des heutigen Entscheids von EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager: Luxemburg, sagt sie, habe Amazon in den Jahren 2006 bis 2014 faktisch einen Steuerrabatt gewährt. Amazon habe ein kompliziertes Steuerkonstrukt missbrauchen können, um viel weniger Steuern zu bezahlen als ein einheimisches Unternehmen in Luxemburg dies hätte tun müssen. Das sei unfair.
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