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Legende: 40 % des Bodens in Basel-Stadt gehören der öffentlichen Hand. SRF

Wirtschaft Keinen Boden mehr verscherbeln

Eine prognostizierte 10-Millionen-Schweiz und viel Geld – auch aus dem Ausland –, das hier nach Anlagemöglichkeiten sucht. Der Druck auf Boden speziell in Städten und Ballungszentren steigt. Umso wichtiger wird, wie die öffentliche Hand langfristig mit ihrem Grundeigentum umgeht.

Es gibt viele nationale Statistiken darüber, wie Boden hier zu Lande genutzt wird. Wer wie viel Boden besitzt, darüber fehlen aber gesamtschweizerische Daten. Auf Anfrage von «ECO» hat das Grundbuch- und Vermessungsamt von Basel-Stadt erstmals exklusiv eine Eigentümerstruktur ermittelt. Das Resultat: Ohne Berücksichtigung der Verkehrsflächen besitzt die öffentliche Hand rund 40 Prozent des Bodens der Stadt. 30 Prozent gehören Privatpersonen und Einzelfirmen. Aktiengesellschaften halten 12 Prozent, Genossenschaften, Pensionskassen und Stiftungen zusammen 10 Prozent. Und die restlichen 8 Prozent sind im Besitz von öffentlich-rechtlichen Anstalten wie dem Uni-Spital.

Nur noch im Baurecht abgeben

Für Klaus Hubmann, Geschäftsführer der gemeinnützigen Stiftung Habitat, ist der Umgang des Kantons mit seinem Boden zentral: «Mit 37 Quadratkilometern hat Basel eine beschränkte Grösse. Und da stellt sich die Frage, was langfristig mit dem Boden geschieht in einer Stadt, die nicht nur 50, sondern ein paar hundert Jahre planbar sein sollte».

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Klaus Hubmann zum Verkauf von Land
Aus ECO vom 12.10.2015.
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Hubmann plädiert dafür, dass der Kanton sein Land nur noch im Baurecht abgibt und nicht mehr verkauft. Der Markt würde in diesem Fall spielen: Private könnten mit Gewerbe, Wohnraum oder Industrie ihre Geschäftsideen auf den entsprechenden Arealen umsetzen.

2014 hat Basel-Stadt auf Grundstücken, die es im Baurecht abgegeben hat, laut kantonalem Immobilien-Bericht eine Cashflow-Rendite von über 5 Prozent erwirtschaftet. Das zeige, dass man ohne grosse Investitionen gute Erträge über das Baurecht erhalte und auch von der Wertsteigerung der Grundstücke profitiere, sagt Hubmann. Seit 2007 gilt in Basel ein neues politisches Leitbild in Sachen Bodenpolitik. Grundsätzlich wolle man das Land behalten, sagt Eva Herzog, die Basler Finanzdirektorin. In ihrem Departement befinden sich die städtischen Grundstücke und Liegenschaften.

Basler Sündenfälle

Doch in den Jahren davor verkaufte der Kanton auch schon einiges Tafelsilber. Die historische Markthalle in der Nähe des Bahnhofs SBB ging 2006 an die börsenkotierte Immobilienfirma Allreal, die die Liegenschaft 2012 an die Credit-Suisse-Anlagestiftung weiterverkaufte. Der neu gebaute Wohnturm rentiert gut. Die traditionsreiche Halle selber ist schwieriger zu nutzen. Der Kanton hätte die Parzelle auch im Baurecht abgeben und langfristig an der Wertsteigerung des Bodens partizipieren können. Das gilt auch für die Liegenschaft am Münsterplatz, wo bis zur Jahrtausendwende das Erziehungsdepartement untergebracht war. Das Grundstück an Top-Lage verkaufte die Stadt an einen privaten Investor.

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Eva Herzog zum Thema Zweitwohnsitz
Aus ECO vom 12.10.2015.
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Gleich eine ganze Strasse hat die Stadt 2006 an den Pharmakonzern Novartis veräussert, der auf dem Areal sein Forschungszentrum, den Campus, erstellt. Eva Herzog rechtfertigt den Verkauf: «Wir liessen uns auf einen Tausch ein, wonach sie die Strasse bekommen und wir an andern Orten von Novartis günstig Häuser kaufen konnten, um Genossenschaftswohnungen zu bauen. Am Ende waren wir mit dem Abtausch zufrieden».

Klaus Hubmann findet diesen Verkauf mit dem Segen des Parlaments einen Sündenfall: «Der Kanton hätte die Strasse auch im Baurecht abtreten und sie nach 50, 80 oder 100 Jahren wieder über den Heimfall zurücknehmen können. Wem dann das Land gehört und in welchen Händen Novartis ist, das wissen wir heute nicht. Aber man hätte die Strasse wieder für die Stadt gehabt». Insgesamt trat der Kanton dreimal mehr Land an Novartis ab, als er im Gegenzug vom Konzern zurückkaufte.

Wohnsitzpflicht und Steuersubstrat

Wenn die öffentliche Hand ihren Boden nicht verkauft, sondern nur im Baurecht abgibt, kann sie die Nutzung an gewisse Bedingungen knüpfen. Zum Beispiel, dass die Mieter oder Eigentümer verpflichtet sind, dort ihren Hauptwohnsitz zu nehmen und entsprechend Steuern zu zahlen. So geschehen auf dem Areal des ehemaligen Kinderspitals am Kleinbasler Rheinufer.

Voraussichtlich im nächsten Frühling stimmen die Baslerinnen und Basler darüber ab, ob sie das jetzige Leitbild der Bodenpolitik gesetzlich verankern wollen. Bei einem Ja dürfte der Kanton langfristig netto nicht weniger Land haben als er heute mit den 40 Prozent besitzt.

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