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Weko will illegale Lohnabsprachen zwischen Firmen verhindern
Aus Echo der Zeit vom 11.07.2024. Bild: KEYSTONE/Gaetan Bally
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Lohn im Licht des Wettbewerbs Weko lanciert Debatte über Lohnabsprachen zwischen Firmen

Muss die Wettbewerbsaufsicht die Lohnverhandlungen vor «Klüngeleien» schützen? Die Sozialpartner reagieren ablehnend.

Ausgelöst wurde die neue Debatte durch eine Selbstanzeige einer Bank: Diese hatte sich vor zirka zwei Jahren bei der Wettbewerbskommission Weko gemeldet. Es folgten weitere Banken und Unternehmen aus anderen Branchen mit Selbstanzeigen. Die Firmen legten offen, dass sie gegenseitig Informationen zu den Löhnen ausgetauscht und dabei möglicherweise gegen das Gesetz verstossen hätten.

Patrik Ducrey, Direktor des Sekretariates der Wettbewerbskommission, erklärt: «Es war ein Informationsaustausch über Löhne und Lohnbestandteile. Involviert waren nur die Arbeitgeber, Gewerkschaften oder Arbeitnehmervertreter nicht.»

Der Verdacht

Es gibt laut Behörden Indizien, dass diese Absprachen illegal waren. Arbeitnehmende könnten durch den heimlichen Austausch von Daten benachteiligt worden sein, indem sie etwa durch solche Absprachen einen tieferen Lohn oder schlechtere Nebenleistungen erhalten hätten, was auch volkswirtschaftlich schädlich sein könne, so Ducrey.

Wir wollen den Unternehmen Leitlinien geben, was in diesem Zusammenhang an Informationsaustausch erlaubt und was kartellrechtlich problematisch ist.
Autor: Patrik Ducrey Direktor des Sekretariates der Wettbewerbskommission Weko

Laut ersten Abklärungen der Behörden haben sich mehr als 200 Firmen jeweils branchenintern über Jahre hinweg über die Arbeitsbedingungen ausgetauscht.

Statt die einzelnen Firmen mit Bussen zu bestrafen, sollen die Regeln nun klarer formuliert werden. «Wir wollen den Unternehmen Leitlinien geben, was in diesem Zusammenhang an Informationsaustausch erlaubt und was kartellrechtlich problematisch ist», erklärt Ducrey.

Geld.
Legende: Die Wettbewerbsbehörden wollen heimliche Lohnabsprachen zwischen Firmen verhindern, weil dies gegen das Wettbewerbsgesetz verstossen könnte. Sie wollen deshalb Leitlinien erarbeiten. Doch braucht es das überhaupt? Keystone/Georgios Kefalas

Die Wettbewerbsbehörde lanciert nun eine breit angelegte Umfrage bei den Firmen und den Verbänden. Aufgrund der Rückmeldungen sollen dann im kommenden Jahr neue Richtlinien erarbeitet werden.

Skepsis bei Sozialpartnern

Die Sozialpartner reagieren skeptisch – sowohl die Gewerkschaften als auch der Arbeitgeberverband: Löhne seien keine wettbewerbsrechtliche Frage, sondern würden unter den Sozialpartnern ausgehandelt. Dafür seien gewisse Absprachen schlicht nötig.

Es kann nicht das Ziel sein, dass die Weko nun über solche Best Practices versucht, Richtlinien zu normieren.
Autor: Roland Müller Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes

Dass die Wettbewerbskommission in diesem Bereich regulieren will, findet Roland Müller vom Arbeitgeberverband deshalb keine gute Idee: «Es kann nicht das Ziel sein, dass die Weko nun über solche Best Practices versucht, Richtlinien zu normieren. In einer Thematik, mit der die Sozialpartner seit Jahrzehnten umzugehen wissen. Ein wenig Zurückhaltung bei solchen Richtlinien wäre ein positives Zeichen.»

Für uns ist entscheidend, dass die Löhne gemeinsam mit den Arbeitgebern verhandelt werden und dass wir gute Gesamtarbeitsverträge haben.
Autor: Daniel Lampart Chefökonom beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB

Auch für Daniel Lampart, Chefökonom beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB, ist der Arbeitsmarkt geprägt von vielen Absprachen und Vereinbarungen. Die Gespräche müssten aber zwischen den Sozialpartnern erfolgen und nicht unter den Firmen.

«Wenn die Firmen sich untereinander über die Löhne absprechen und diese umsetzen, dann ist das für uns klar nicht akzeptabel. Für uns ist entscheidend, dass die Löhne gemeinsam mit den Arbeitgebern verhandelt werden und dass wir gute Gesamtarbeitsverträge haben», betont Lampart.

Die Grundsatzdebatte über Absprachen zu den Löhnen ist neu entfacht. Es gibt in den kommenden Monaten einigen Klärungsbedarf.

Echo der Zeit, 11.07.2024, 18:00 Uhr

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