Das Wichtigste in Kürze
- Eine Mitgliederbefragung des Verbands Gastrosuisse zeigt: Rund ein Drittel der Betriebe, die den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) meldepflichtige Stellen angaben, erhielten keine Bewerbungen zugestellt.
- Laut der Umfrage wurde etwa jede siebte der seit 1. Juli verpflichtend gemeldeten Stellen durch Dossiers der RAV besetzt.
- Gastrosuisse beklagt, diese Zahl sei viel zu tief. Der Verband fordert Nachbesserungen, um Arbeitgeber zu entlasten.
- Der SGB wertet die Stellenmeldepflicht in einer ersten Bilanz hingegen als Erfolg.
Aufwendiger Ablauf, unbrauchbare Kandidaten, grosser Aufwand ohne Erfolg – so der Tenor bei Gastronomen. Drei Monate nach dem Inkrafttreten der Stellenmeldepflicht befragte der Branchenverband Gastrosuisse erstmals über 600 seiner Mitglieder zu ihren Erfahrungen mit der neuen Massnahme.
Ein Viertel der befragten Mitglieder von Gastrosuisse haben bereits seit der Einführung der Stellenmeldepflicht den RAV neu zu besetzende Stellen gemeldet. Davon hat über ein Drittel keine RAV-Dossiers erhalten. Auch der Hotelier des Landgasthofs Kemmeriboden Bad, Reto Invernizzi, ist betroffen. Auf die von ihm ausgeschriebenen Stellen als Koch, Tellerwäscher und Kellner hat er nur ein einziges Bewerbungsdossier erhalten.
Er steckt in Erklärungsnot. Am dezentralen Standort könne es nicht liegen. «Wir haben 50 Mitarbeiter, auch langjährige, und auf dem normalen Stellenmarkt haben wir wenig Probleme, unsere Stellen zu besetzten.» Wie kann es also sein, dass bei über acht Prozent arbeitslosen Köchen keine Bewerbungen eintreffen? «Eventuell ist die Differenzierung der Berufsbezeichnungen nicht präzise genug», meint Invernizzi.
Dies sieht auch der Präsident von Gastrosuisse und Auftraggeber der Studie, Casimir Platzer, als eines der Hauptprobleme. Die Einteilung der Arbeitslosen in der Branche stimme nicht, dies müsse korrigiert werden. Anders könne er sich nicht erklären, dass in nur 13 Prozent aller bei einem RAV gemeldeter Fälle die Stellen besetzt werden konnten.
Die Erfolgsquote von 13 Prozent wertet der Sekretariatsleiter des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, Daniel Lampart, hingegen als positiv. Ziel sei es nicht, 100 Prozent der gemeldeten Stellen durch einen von einem RAV vermittelten Stellensuchenden zu besetzten. Durch die Stellenmeldepflicht sollen vor allem benachteiligte Arbeitssuchende einen Vorteil erhalten. «Ältere, von Firmen diskriminierte Arbeitslose sind nun in der Pole-Position», meint er. Und rechtfertigt so die Sperrfrist von fünf Tagen, in denen suchende Betriebe ihre Stelle nicht auf anderen Plattformen ausschreiben dürfen.
Die Sperrfristen sind Gastrosuisse ein Dorn im Auge. «Die fünftägige Sperrfrist wird oft verlängert, weil die RAV zu lange brauchen, um Stellenmeldungen aufzuschalten, die RAV können ihre Fristen nicht einhalten», sagt Casimir Platzer. Daniel Lampart hingegen ist überzeugt davon, dass die Stellenmeldepflicht ein Erfolg ist. Es fänden bereits viele Arbeitssuchende durch die neue Massnahme eine Stelle. Nun werde erwartet, dass Arbeitgeber die Stellen weiterhin konsequent melden und den RAV so bei der Vermittlung von Arbeitslosen unterstützen.
Die Resultate der Gastrosuisse-Studie
- Es wurden 611 Mitglieder des Verbandes befragt. Die telefonische Befragung fand vom 14.09.2018 bis am 18.09.2018 statt.
- 26,4 Prozent der befragten Mitglieder haben bereits seit der Einführung der Stellenmeldepflicht einem RAV neu zu besetzende Stellen gemeldet. 34 Prozent haben kein RAV-Dossier von Stellensuchenden erhalten.
- Nur 44,3 Prozent der befragten Gastrosuisse-Mitglieder haben von einem RAV zugewiesene Stellensuchende zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. 54,8 Prozent verzichteten darauf, weil das eingereichte Dossier ungenügend war. 0,9 Prozent machte dazu keine Angaben.
- 20,8 Prozent der befragten Betriebe haben bereits von einem RAV zugewiesene Stellensuchende eingestellt. 77,3 Prozent der Betriebe nicht. 1,9 Prozent macht dazu keine Angaben.
- Der Anteil der eingestellten Kandidaten an den gemeldeten Stellen beträgt 13,7 Prozent.