Der heute 61-jährige Lehrer wurde vollumfänglich freigesprochen und erhält für die achttägige Untersuchungshaft eine Entschädigung von 2400 Franken. Die Kosten von 65'000 Franken für die Verteidigerin und die Kosten des Privatgutachtens von über 4000 Franken gehen auf Staatskosten.
Nicht aus Bosheit beschuldigt
Die Untersuchungen des Zuger Strafgerichts ergaben keine Hinweise für eine pädophile Handlung. Aus zwei Gutachten geht hervor, dass die Schülerin den Lehrer nicht aus Bosheit und bewusst beschuldigt hat, sondern selber glaubte, was sie erzählte.