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Zentralschweiz Sika Erben gelangen wegen GV-Beschlüssen ans Zuger Kantonsgericht

Der Streit zwischen dem Sika-Verwaltungsrat und den Erben landet nun definitiv vor dem Zuger Kantonsgericht. Das Kantonsgericht hat dem Baustoffhersteller Sika eine entsprechende Klage der Schenker-Winkler Holding (SWH), welche die Erbenfamilie vertritt, zugestellt.

Die Anfechtungs- und Stimmrechtsklage der SWH gegen gewisse Beschlüsse der ordentlichen Generalversammlung der Sika vom April sei dem Unternehmen am Montag zugestellt worden, teilte Sika am Montagabend mit.

Die Erben wollen beim Kantonsgericht alle jene Resultate der Generalversammlung vom 14. April anfechten, die ohne ihre volle Stimmkraft zustande kamen. Im Wesentlichen handelt es sich um die Wahl der Verwaltungsräte.

Die Erbenfamilie hatte im Dezember beschlossen, ihren Aktienanteil an der Sika für 2,75 Milliarden Franken an die französische Konkurrenzfirma Saint-Gobain zu verkaufen. Um die Transaktion einzuleiten, wollten sie an der GV vom 14. April eigene Kandidaten in den Verwaltungsrat wählen lassen.

Der Sika-Verwaltungsrat verhinderte dies, indem er zu einem juristischen Kniff griff. Er beschränkte die Stimmrechte der SWH, gestützt auf eine Interpretation der Statuten bei den entscheidenden Traktanden, auf 2,6 Prozent.

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