Zum ersten Mal seit 120 Jahren wurde im Kanton Zug Anfang Oktober wieder nach dem Majorzverfahren gewählt und nicht mehr nach dem Proporzverfahren. Die Wahlunterlagen haben offenbar viele Wählerinnen und Wähler irritiert. Fast 10 Prozent der abgegebenen Stimmen für die Wahl des Regierungsrats waren ungültig.
Darum werden die Wahlzettel für den zweiten Wahlgang neu gestaltet. Die Staatskanzlei bedauert es, dass es nicht gelungen sei, die Unterlagen klar genug zu gestalten, teilte sie am Donnerstag mit. Bisher sind eine Beschwerde und eine Interpellation zu den Wahlen eingegangen. Die gesetzliche Beschwerdefrist von 20 Tagen betreffend der Regierungsratswahlen läuft seit dem 10. Oktober.