Autohandel, Küchenbau, Holz- und Kaffeehandel und Finanzgeschäfte: Patron Hugo Erb baute sein Familienunternehmen sukzessive zur Grossfirma aus. 2003 folgte dann der Zusammenbruch - die Erb-Gruppe ging Konkurs, es blieb ein Schuldenberg in dreistelliger Millionenhöhe.
Konzernchef war zu dieser Zeit Rolf Erb. Um an Bankkredite zu kommen, soll er zwischen 1998 und 2003 mehrmals Geschäftsabschlüsse gefälscht haben. Die Zürcher Staatsanwaltschaft wirft ihm deshalb gewerbsmässigen Betrug, mehrfache Urkundenfälschung und mehrfache Gläubigerschädigung vor. Sie hat im März 2012 vor dem Winterthurer Bezirksgericht Recht erhalten. Rolf Erb wurde zu acht Jahren Haft verurteilt.
Doch Rolf Erb akzeptierte den Schuldspruch nicht. Er engagierte einen neuen Verteidiger - Lorenz Erni, der bereits Roman Polanski und Swissair-Chef Philippe Bruggisser vertreten hatte - und zog das Urteil weiter ans Obergericht.
Der erste Prozess vor dem Bezirkgericht
Erb beteuert seine Unschuld
Am Montag hat nun der Berufungsprozess begonnen. Rolf Erb bestritt am ersten Tag erneut alle Vorwürfe. Er habe keine handschriftlichen Änderungen in den Bilanzen vorgenommen, er habe auch keine Kredite aufgenommen, die er nicht zurückbezahlt habe. Und er sei auch nicht verantwortlich gewesen für den Kollaps der Erb-Gruppe.
Der Ausbruch des Irak-Kriegs habe den Autoverkauf zusammenbrechen lassen. Hinzugekommen seien der Tod des Vaters und der Tod des langjährigen Revisors. Diese Faktoren hätten den Zusammenbruch ausgelöst. Erb betonte, dass der Winterthurer Familienkonzern bis zum Schluss liquide gewesen sei.
Die Staatsanwältin ist mit Erbs Darstellung nicht einverstanden. «Der Erb-Kollaps ist keine tragische Unglücksgeschichte, sondern ein astreiner Kriminalfall», sagte sie vor Gericht. Sie beharrt auf ihren Anklagepunkten und fordert zehn Jahre Haft.
Verzögerungstaktik
Eine Woche lang soll der Berufungsprozess dauern. Die Staatsanwältin, die Verteidiger - Erb hat insgesamt drei - und die Geschädigtenvertreter haben Plädoyers von zusammengerechnet 20 Stunden angekündigt.
Noch ist unklar, ob das Gericht alle Tatbestände beurteilen kann. Denn am kommenden 7. Oktober 2013 läuft die 15-jährige Verjährungsfrist für einzelne, mutmasslich betrügerische Geldbezüge ab.
Beim erstinstanzlichen Prozess in Winterthur hatten Erb und seine Anwälte mehrmals dafür gesorgt, dass das Verfahren nicht wie vorgesehen abgewickelt werden konnte. Und der Berufungsprozess musste wegen Schwangerschaftsproblemen der Staatsanwältin zusätzlich verschoben werden.
Weil mit der Strafgesetzbuch-Revision von 2007 aber auch die Verjährungsfristen änderten, muss nun das Obergericht entscheiden, welche Regeln im Fall Erb gelten sollen.