Um 40 Millionen Franken will die Schaffhauser Regierung den Staatshaushalt im Rahmen des Entlastungsprogramms EP14 verbessern. Über die meisten Kürzungen konnte sie in eigener Kompetenz entscheiden. Bei der Volksabstimmung am 3. Juli ging es nun um jene Bereiche, die eine Gesetzesänderung nach sich ziehen.
Dass nun gleich alle fünf Vorlagen abgelehnt wurden, ärgert Finanzdirektorin Rosmarie Widmer Gysel (SVP): «Viele Leute haben bei dieser Abstimmung wohl mehr auf ihr eigenes Portemonnaie statt auf das Wohl der Allgemeinheit geschaut», sagt sie auf Anfrage des «Regionaljournals».
Die fehlenden Effekte, welche das fünffache Nein mit sich bringe, müssten nun anderweitig kompensiert werden, führt die Regierungsrätin aus. Wahrscheinlich komme man nicht um eine erneute Steuererhöhung herum. Ein weiteres Sparpaket sei indes – nach diesem Abstimmungssontag – eher unwahrscheinlich.
Um diese Vorlagen ging es:
1. Reduktion der Prämienverbilligung
Fast ein Drittel der Schaffhauser Bevölkerung bezieht mittlerweile kantonale Beiträge zur Verbilligung der Krankenversicherung. Die heutige Regelung sei im Vergleich zu anderen Kantonen viel zu grosszügig angelegt, fand die Regierung und wollte eine Korrektur. Der Kanton und die Gemeinden zahlten 2015 Beiträge von knapp 23 Millionen Franken. Vor vier Jahren nahm der Regierungsrat schon einmal einen Anlauf für eine Kürzung, scheiterte dann aber ebenfalls an der Urne.
Die Schaffhauser sagen Nein mit 56 Prozent.
2. Gebühren für schulische Freifächer
Die Mittelstufenschülerinnen und -schüler an der Schaffhauser Kantonsschule sollten in Zukunft nur noch ein Freifach gratis belegen können. Jedes weitere hätte mindestens 100 Franken pro Schuljahr gekostet. Beim Musikunterricht waren es gar 500 Franken. Freifächer, die von anderen öffentlichen und privaten Schulen angeboten werden und nicht zwingend sind für die Studienvorbereitung, sollten immer gebührenpflichtig sein.
Die Schaffhauser sagen Nein mit 52 Prozent.
3. Weniger Geld für die Pflege
Wer nach einem Spitalaufenthalt eine Übergangspflege benötigt, sollte nur noch 14 Tage lang Kostenbeiträge des Kantons erhalten. Bisher war dies während 60 Tagen der Fall. Für die Patientinnen und Patienten hätte dies bedeutet: Sie müssten zusätzliche 21.60 Franken pro Pflegetag übernehmen.
Die Schaffhauser sagen Nein mit 57 Prozent.
4. Ehepaare sollen höher besteuert werden
Die Berechnung der Steuern für Verheiratete ist heute so angelegt, dass sie gegenüber getrennt besteuerten Konkubinatspaaren nicht benachteiligt werden. Es käme sonst zur sogenannten Heiratsstrafe. Diesen Bonus wollte der Kanton Schaffhausen korrigieren. Für ihn und die Gemeinden hätte es 2,4 Millionen Franken zusätzliche Einnahmen bedeutet. Für Ehepaare hiess es, dass sie höhere Steuern hätten zahlen müssen: Für ein Ehepaar in der Stadt Schaffhausen mit einem steuerbaren Einkommen von 100'000 Franken machte es knapp 200 Franken zusätzlich aus.
Die Schaffhauser sagen Nein mit 67 Prozent.
5. Höhere Steuern bei Kapitalabfindungen
Wer sich Geld aus der Pensionskasse auszahlen lässt – zum Beispiel für den Kauf eines Hauses –, soll dem Staat mehr abgeben müssen. Die bisherige Besteuerung von Kapitalabfindungen hielt der Regierungsrat im Vergleich zu anderen Kantonen für zu günstig. Im Kanton Schaffhausen wird die Steuer heute zu einem Fünftel des normalen Steuertarifs berechnet. Neu wäre es ein Viertel gewesen. Konkret: Ein Ehepaar, das in der Stadt Schaffhausen wohnt und 100'000 Franken Kapital bezieht, hätte dafür nicht mehr 2'424 Franken an Steuern gezahlt, sondern 3'030 Franken.
Die Schaffhauser sagen Nein mit 60 Prozent.
Die Stimmbeteiligung bei allen fünf Vorlagen lag bei 53 Prozent.