Es war im Juli 2007, als die Schulreise einer Regensdorfer Klasse im Berner Oberland in einer Katastrophe endete: Beim Riverrafting ertrank eine 15-jährige Schülerin. Die Lehrer, den Tour-Anbieter und den Riverrafting-Guide trifft gemäss verschiedenen Gerichtsurteilen keine Schuld. Die Eltern und die Schwester der Verunfallten hatten von den Regensdorfer Schulbehörden allerdings Schadenersatz und eine Genugtuung von gesamthaft fast 180'000 Franken gefordert.
In der Klage fehlte ein Satz
Sowohl das Dielsdorfer Bezirksgericht als auch das Obergericht des Kantons Zürich haben die Klage abgewiesen. Letzten Sommer entschied aber das Bundesgericht, das Obergericht müsse die Klage noch einmal prüfen. Nun liegt dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» das Urteil des Obergerichts vor.
Darin heisst es, die Klage werde abgewiesen. Grund ist ein Formfehler in der Berufungsklage der Familie. Darin hätte explizit erwähnt sein müssen, dass es die Vorinstanz unterlassen hat, die Beweise zu würdigen. Weil aber dieser Satz in der Klage fehlte, scheitert die Klage der Familie.
Erneut vor Bundesgericht
Dies will David Husmann, Anwalt der Familie, nicht akzeptieren. «Wir werden den Fall ans Bundesgericht weiterziehen», erklärte Husmann auf Anfrage. Schliesslich habe das Bundesgericht schon im Sommer entschieden, dass das Obergericht den Fall noch einmal überprüfen müsse.