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45 Jahre Frauenstimmrecht
Bild: Keystone
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45 Jahre Frauenstimmrecht

Vor 45 Jahren ist das Frauenstimmrecht in der Bundesverfassung verankert worden, nachdem am 7. Februar 1971 zwei Drittel der (männlichen) Stimmberechtigten das Frauenstimmrecht auf eidgenössischer Ebene angenommen haben. Bereits zuvor konnten Frauen vereinzelt ihre politischen Rechte wahrnehmen.

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Es ist ein beschwerlicher Weg der Schweizer Frauen zur politischen Gleichberechtigung.

Bereits 1957 hat Katharina Zenhäusern als erste Frau einen Stimmzettel zu einer eidgenössischen Vorlage in eine Abstimmungsurne eingeworfen. Das war im Oberwaliser Dorf Unterbäch. 33 von 84 Unterbächerinnen taten es ihr gleich. Sogar der Dorfpfarrer war für das Frauenstimmrecht.

1970, noch vor dem Stimmrecht auf eidgenössischer Ebene, ist Ruth Im Obersteg Geiser - damals noch als Ruth Geiser-Im Obersteg - in die Stadtberner Exekutive gewählt worden. Sie sollte während 14 Jahren die einzige Frau in der Berner Regierung bleiben.

Und 1990 hat Theresia Rohner mit einer Staatsrechtlichen Beschwerde beim Bundesgericht in Lausanne das Frauenstimmrecht in Appenzell Innerhoden bewirkt.
Die drei Frauen erinnern sich - begleitet von Aufnahmen aus unserem Archiv - im «Doppelpunkt» an den beschwerlichen Weg zur politischen Gleichberechtigung.

Erstausstrahlung dieser Sendung: 3.2.2011. Die beiden Protagonistinnen Katharina Zenhäusern und Ruth Imobersteg Geiser sind im Jahr 2014 gestorben.