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Feuerverbote auch in Graubünden und Thurgau

Bis auf das Ober- und Unterengadin sowie das Münstertal und Samnaun gilt das Feuerverbot im ganzen Kanton. Auf dem Kantonsgebiet des Kantons Thurgau gilt das Feuerverbot im Umkreis von 200 Metern um die Wälder. Ausserdem ist im Thurgau auch das Abbrennen von Feuerwerk verboten.

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