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Bild: SRF
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Was gilt, wenn ein Land während der Ferien zum Risikoland wird?

Der Bund hat die Liste der Corona-Risikostaaten verlängert. Die Liste könne sich täglich ändern, heisst es beim BAG. Es besteht also die Möglichkeit, dass man in ein vermeintlich problemloses Land reist und dann aus einem Risikogebiet zurückkehrt. Dann gilt: Zehn Tage Quarantäne. In diesem Fall sei die Arbeitsunfähigkeit «unverschuldet» sagt das BAG auf Anfrage von «Espresso». Ein Angestellter erhält weiter einen Lohn – auch wenn kein Home-Office möglich ist. Keine Entschädigung bekommt er hingegen, wenn das Ferienland schon am Tag der Abreise als Risikogebiet eingestuft wurde.