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Gottesdienste mit 50 Personen erlaubt - was sagen die Kirchen?

Seit dem 18. Januar dürfen an privaten Veranstaltungen maximal 5 Personen teilnehmen. Ausnahmen gelten für Gottesdienste. In Kirchen sind bei Gottesdiensten bis 50 Personen erlaubt. Eine konkrete Begründung für die Ausnahme liefert der Bundesrat keine. Wie gehen die Kirchen damit um? Nutzen sie diese spezielle Regelung oder verzichten sie freiwillig auf ihr Sonderrecht?
Autorin: Kathrin Ueltschi