Bezüglich Ladenöffnungszeiten und Sonntagsverkäufen herrscht in der Schweiz ein Flickenteppich. Auf Bundesebene regelt das Arbeitsgesetz die Arbeits- und Ruhezeiten. Von Montag bis Samstag können Läden maximal von 6-23 Uhr öffnen. Gewisse Kantone haben ein Ladenöffnungsgsetz, welches die Öffnungszeiten einschränken kann. Nacht- und Sonntagsarbeit sind grundsätzlich verboten, Ausnahmen sind bewilligungspflichtig. Erlaubt sind maximal vier Sonntagsverkäufe pro Jahr.
Das Arbeitsgesetz kennt jedoch viele Ausnahmen: Geschäfte in Bahnhöfen und Flughäfen, Tankstellenshops, Kioske, Bäckereien/Konditoreien, Blumenläden, etc. sowie Geschäfte in Tourismusgebieten dürfen am Sonntag öffnen.
Mehrere Vorstösse wollen das Arbeitsgesetz lockern:
Eine Standesinitiative des Kantons Zürich fordert eine Erhöhung der Anzahl Sonntagsverkäufe von heute vier auf neu zwölf Sonntage. Eine Motion des FDP Nationalrats Philippe Nantermod will kleineren Geschäften mit begrenztem Sortiment erlauben, am Sonntag zu öffnen. Und der Bundesrat möchte städtische Tourismuszonen (wie z.B. Innenstädte) den klassischen Tourismusgebieten gleichsetzen und Sonntagsverkäufe ermöglichen.
Reichen vier Sonntagsverkäufe pro Jahr, oder darf es ein bisschen mehr sein? Und sollen auch Geschäfte in städtischen Tourismusgebieten am Sonntag öffnen dürfen? Darüber diskutieren im «Forum»:
· Pro Sonntagsverkauf: Cristina Cortellini, Zürcher Kantonsrätin GLP
· Contra Sonntagsverkauf: Yvonne Feri, Präsidentin Syna – die Gewerkschaft
Neu wird die Sendung auch im Fernsehen auf SRF 1 übertragen.